Ist ja auch rechtlich in Ordnung, jedoch die Praxis beweist, dass die Beschilderung so nicht taugt!ecopowerprofi hat geschrieben:...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein Führerscheininhaber muss sich in der StVO auskennen. Das Zusatzschild mit Parkscheibe muss dann direkt unterhalb des "P"-Schildes montiert sein. Dann darf man auch parken. ....
Beim besten Willen sehe ich dort keinen Typ1 Stecker.ecopowerprofi hat geschrieben:Bitte sich die Säule mal genau ansehen. Es gibt auch einen Typ1 und Typ2 Stecker. Ein Fahrzeug mit einem 7,4 kW Typ1 Lader kann also bei leerer Batterie (20 bis 25 kWh) ca. 3,5 Std. laden bis er wieder voll ist. Daher sind die 4 Std. schon angebracht.p.hase hat geschrieben:welches schnellladefähige fahrzeug muss 4 stunden am schnelllader verbringen?
Am Schnelllader machen 4h nie Sinn - egal was da gegenüber angeboten wird.ecopowerprofi hat geschrieben: Ein AVUS Treffpunkt. Da macht tagsüber die 4 Std. durchaus Sinn.
doch. vermutlich. ganz rechts ist ein dünnes kabel mit typ1 dran. ich frage mich trotzdem was der schnarchstecker an einem schnelllader zu suchen hat, wenn diese autos auch schnell geladen werden können? alle japaner/koreaner haben doch chademo. ausser den 200x BMW Conzept E die vor urzeiten nach Kalifornien verkauft wurden um den flottenverbrauch zu senken kenne ich keine serienschieflastlader mehr. klärt mich auf!!!imievberlin hat geschrieben: Beim besten Willen sehe ich dort keinen Typ1 Stecker.
aha, na also. wieso streut man hier gerüchte? wieso ist das kabel rechts so dünn? für einen staubsauger?TeeKay hat geschrieben:Das ist ne stinknormale Efacec QC45. Da gibts Chademo, CCS und Typ2 und kein Typ1.
Ja, da fährt dann ein Ordnungsamtsmitarbeiter 10km im Benziner-Up von der nächstgelegenen Parkzone zu diesem Rasthof, um einen Parkplatz zu kontrollieren. Sicher extrem lukrativ.ecopowerprofi hat geschrieben:Und für die Behörde könnte es lukrativ sein, regelmäßig zu kontrollieren. Keine Parkscheibe ergibt auch für den E-KFZ-Fahrer ein Knöllchen von 30€.