geko hat geschrieben:.... Adressat der Anfrage ist auch kein armer kleiner Gewerbetreibende, sondern ein Konzern, der unter Zuhilfenahme von signifikanten Steuergeldern eine Ladeinfrastruktur aufbauen und betreiben soll.
Gerne soll T&R asap die Säulen kostenpflichtig schalten, wenn dadurch der Betrieb sicherer wird.
Sehe ich genau so.
Wenn die Säulen von Steuergeldern (mit-)finanziert sind, dann müssen sie auch funktionieren. Gerade an der Autobahn. Was hilft es uns, wenn wir da Säulen haben, die vielleicht mal irgendwann innerhalb von ein paar Tagen wieder ans Laufen gebracht werden?
Insofern sollte es selbstverständlich sein, dass es Verträge gibt (vermutlich auch schon im Förderantrag), innerhalb welcher Frist Störungen behoben werden müssen. Und die Verträge kann T&R ja wiederum mit externen Fachbetrieben abschliessen.
Und da bin ich genau bei geko, dass es an einem geförderten Autobahn-Schnellader eine ganz andere Sache ist als bei einer freiwillig gewerblichen Ladestation. Es wäre vollkommen OK, die Ladesäulen kostenpflichtig zu machen (im vertretbaren Rahmen, mit den üblichen Tankkarten und möglichst auch per EC/KK)
Darum von mir: Vielen Dank, dass sich Eure Rechtsabteilung (freundlich aber förmlich) darum kümmert.
LG Ingo
BMW i3 BEV 94 Ah vom Dez 2016 bis Dez 2019. Über 40.000 km gefahren
Passat GTE seit 28.08.2018. Bisher 20.000,km
Model 3 seit 28.12.2019 - ohne Mängel übernommen.
EGolf bestellt Anfang Oktober 19 - abgeholt am 19.06.2020