Da ich mit meinem neuen Arbeitgeber gern einen GTE im Geschäftsfahrzeugleasing bestellen will, habe ich einen Händler gebeten, mir ein Angebot zu machen. Er hat aber seiner Aussage nach noch keine Information seitens VW, wie die Prämie verrechnet werden soll, also will er mir kein Angebot machen, um nicht im Zweifel Nachteile bei der Beantragung zu erzeugen.
Beim Leasing gibt es laut der Richtlinie der BAFA im Prinzip zwei Möglichkeiten:
1. Der Händler rechnet die Gesamtsumme (beim PHEV 3000 EUR) vom Netto-Listenpreis ab und kümmert sich gem. dem Absatz hier nachher selbst um die BAFA-Förderung.
2. Der Händler zieht 1500 EUR vom Netto-Preis ab. Wir stellen den 2-stufigen Antrag, wobei wir für den Verwendungsnachweis irgendwie einmal die Zulassungsbescheinigung Teil II kopieren müssen um diese Kopie zu übersenden. Eigentlich bleibt diese ja beim Leasinggeber.BAFA hat geschrieben:Beim gewerblichen Leasing kann der Anspruch auf den Bundesanteil an den Umweltbonus vom Antragsteller
(Leasingnehmer) an den Händler / Leasinggeber abgetreten werden. Im Abtretungsfall ist zusätzlich zum Eigenanteil des
Automobilherstellers der Bundesanteil am Umweltbonus im Leasingvertrag nachvollziehbar auszuweisen. Ebenso ist
bei Antragstellung eine von Leasingnehmer und Händler / Leasinggeber unterschriebene Abtretungserklärung
hochzuladen.
Jetzt weiß ich also nicht ganz, was VW da noch forschen muss. Meine Vermutung ist nur, dass sie den Kunden hinters Licht führen wollen, indem sie Sonderkonditionen für BEVs und PHEVS im Leasing anbieten, wo die Fördersummen quasi nicht mehr Rabatt erzeugen als ohne die Förderung, sodass die Förderung im Gesamtrabatt irgendwie untergehen.