Bernd_1967 hat geschrieben:[
Wenn ich mehr als 50% geschäftlich fahre (Fahrtenbuch), kann ich ja sicherlich den vollen Betrag als Kosten angeben? Das meinte ich.
Die Kürzung um die Batteriekosten ist auch bei der Fahrtenbuchmerhode zu berücksichtigen. Sie (die Kürzung) soll ja einen Vorteil bringen.
Im Fahrtenbuchfall wird bei der Ermittlung der Gesamtkosten der AfA Betrag gesondert ermittelt.
Die normale AfA im Betrieb wird von den Anschaffungskosten ermittelt, die AfA für die Fahrtenbuchmerhode wird um die Batteriekosten reduziert.
Beispiel :
AHK (Anschaffung- und Herstellungskosten) 42000€
Batteriegröße 19 kWh
Anschaffung in 2014
"normale" AfA =
42000 : 6 Jahre = 7.000€
Afa für die Gesamtkosten Fahrtenbuchmerhode Entnahme :
42000€
. /. 19 kWh x 450 = 8.550€
Afa BMG = 33.450 : 6 Jahre = 5.575€ AfA
Du nimmst also den um die Batteriekosten verminderten AfA Betrag und hast dadurch einen geringeren Eigenverbrauch (Private Nutzungsentnahme)