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steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

268 Beiträge - Seite 1 von 27

steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Fridgeir
02.05.2016 16:18
Da in einem anderen Thread Fragen rund um die steuerliche Berücksichtigung von Elektroautos aufkamen, eröffne ich hiermit mal einen "Extra" Thread dafür.

1%-Methode, Abschreibungsdauer, Kürzung der Bemessungsgrundlage der Anschaffungskosten für den Eigenverbrauch, was gibt es noch für Fragen?
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

sabter
02.05.2016 16:35
Die Fragen sind schon gut gestellt!
Weiter:
GeldwerterVorteil bei (kostenfreiem) Laden am Arbeitsplatz / Gutschein Arbeitgeber.
Ex-Leaf-Fahrer /4 Jahre
Ex-Ioniq-Fahrer /2 Jahre
Tesla M3 seit 04/2019

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Fridgeir
02.05.2016 16:40
sabter hat geschrieben:GeldwerterVorteil bei (kostenfreiem) Laden am Arbeitsplatz / Gutschein Arbeitgeber.
Sehr gute Frage: Ich meine mich daran zu erinnern, dass diese Frage im Rahmen der nun beschlossenen Fördermaßnahmen nämlich geklärt wurde. Danach soll der Arbeitnehmer beim Laden seines Autos beim Arbeitgeber keinen geldwerten Vorteil versteuern müssen.

http://www.bmwi.de/DE/Themen/industrie,did=764824.html
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Abschreibungsdauer

Fridgeir
02.05.2016 16:44
die gesetzliche Afa-Tabelle (Afa = Absetzung für Abnutzung) für allgemeinverwendbare Wirtschaftsgüter (Afa-Tabelle AV) sieht für Personenkraftwagen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren vor.

Ist die Nutzungsdauer im eigenen Betrieb abweichend, ist die Abnutzung höher oder niedriger, kann man die abweichende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ansetzen, sofern diese nachgewiesen werden kann
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1%-Methode

Fridgeir
02.05.2016 16:53
die steuerliche Berücksichtigung bzw. Korrektur für privat genutzte Betriebs-Pkw ist im Prinzip analog der bisherigen Verbrenner anzuwenden. Lediglich beim Akku gibt es eine Besonderheit, die es in sich hat.

Wann gehört ein Pkw (oder sonstiges Wirtschaftsgut) zum Betriebsvermögen?

a)betriebliche Nutzung unter 10% => notwendiges Privatvermögen => keine betriebliche Berücksichtung der Ausgaben

b)betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50% => sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen = man kann wählen, ob man das
Auto im Betrieb oder privat halten möchte

c) Nutzung >50% = notwendiges Betriebsvermögen = zwingender betrieblicher Ansatz


Eigenverbrauch (stl. private Nutzung):

a) keine
b) Fahrtenbuch oder Schätzung des Privatanteils (die Schätzung muss nachgewiesen werden)
c) 1%-Methode oder Fahrtenbuch
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Kürzung Bemessungsgrundlage um Akku-Kosten

Fridgeir
02.05.2016 17:04
Diese Frage ist ziemlich komplex. Vom Ansatz her sollen die "teueren" Anschaffungskosten der Elektroautos um einen gewissen Anteil für die Kosten des Akkus entlastet werden. Dazu zieht man eine sich Jahr für Jahr vermindernde Pauschale vom Bruttolistenneupreis (BLNP) ab.

Beispiel am i3, gekauft 2013: 18,8 kWh * 500 EUR = 9.400 EUR Abzug (max. 10.000 EUR)
gekauft 2014: 18,8 kWh * 450 EUR = 8.460 EUR Abzug (max. 9.500 EUR)
Unbenannt.PNG

So weit so gut. Nun wird es aber schwierig. Denn dieser Abzug gilt NUR für die Einkommensteuer. Wenn Ihr einen umsatzsteuerpflichtigen Betrieb habt, dürft Ihr die umsatzsteuerliche BMG (Bemessungsgrundlage) für den Eigenverbrauch nicht um die Akku-Kosten mindern. Das ist eine ziemliche schräge Rechnung und wer dabei Unterstüzung braucht => PM an mich.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Bernd_1967
02.05.2016 19:55
Gibt's da eine Erklärung für, warum der Preis durch den Akku gemindert wird?
Der gehört doch zum Auto.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Ollinord
02.05.2016 20:27
Bernd_1967 hat geschrieben:Gibt's da eine Erklärung für, warum der Preis durch den Akku gemindert wird?
Der gehört doch zum Auto.
Weil E Autos oft teurer sind und das sollte eine Erleichterung sein
Model S / EQA 250 / Buzz Cargo / NIU GTS

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Bernd_1967
02.05.2016 23:27
Ollinord hat geschrieben:
Bernd_1967 hat geschrieben:Gibt's da eine Erklärung für, warum der Preis durch den Akku gemindert wird?
Der gehört doch zum Auto.
Weil E Autos oft teurer sind und das sollte eine Erleichterung sein
ach, also gilt nur bei der 1% Methode.

Wenn ich mehr als 50% geschäftlich fahre (Fahrtenbuch), kann ich ja sicherlich den vollen Betrag als Kosten angeben? Das meinte ich.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Fridgeir
03.05.2016 06:17
Bernd_1967 hat geschrieben:[
Wenn ich mehr als 50% geschäftlich fahre (Fahrtenbuch), kann ich ja sicherlich den vollen Betrag als Kosten angeben? Das meinte ich.
Die Kürzung um die Batteriekosten ist auch bei der Fahrtenbuchmerhode zu berücksichtigen. Sie (die Kürzung) soll ja einen Vorteil bringen.

Im Fahrtenbuchfall wird bei der Ermittlung der Gesamtkosten der AfA Betrag gesondert ermittelt.

Die normale AfA im Betrieb wird von den Anschaffungskosten ermittelt, die AfA für die Fahrtenbuchmerhode wird um die Batteriekosten reduziert.

Beispiel :

AHK (Anschaffung- und Herstellungskosten) 42000€
Batteriegröße 19 kWh
Anschaffung in 2014

"normale" AfA =
42000 : 6 Jahre = 7.000€

Afa für die Gesamtkosten Fahrtenbuchmerhode Entnahme :

42000€
. /. 19 kWh x 450 = 8.550€
Afa BMG = 33.450 : 6 Jahre = 5.575€ AfA


Du nimmst also den um die Batteriekosten verminderten AfA Betrag und hast dadurch einen geringeren Eigenverbrauch (Private Nutzungsentnahme)
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