Zu Ohren gekommen ist mir das nicht das die Kombi-Lader abgelehnt werden. Ich halte es aber für logisch und konsequent und habe schon einige Zeit drauf gewartet das sowas passiert, Ladegeräte die CHAdeMO und CCS gleichzeitig können sind nämlich illegal.
Gleichzeitig finde ich es einfach vollkommen bescheuert, das die illegal sind.
Die Herleitung kommt aus der Ladesäulenverordnung. Ist ganz einfach.
Definition Ladepunkt: "ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;"
Eine espresso&charge besteht also aus vier Ladepunkten, da sie vier Autos gleichzeitig mit Strom versorgen kann.
http://www.evtec.ch/de/produkte/espressoandcharge/
http://www.goingelectric.de/stromtankst ... e-1/10838/
Eine ABB Terra 53 CJG besteht aus zwei Ladepunkten, obwohl sie drei Stecker hat, da sie zwei Fahrzeuge gleichzeitig mit Strom versorgen kann.
http://new.abb.com/ev-charging/de/multi ... rra-53-cjg
Und: "Beim Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten, an denen das Gleichstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Kupplungen des Typs Combo 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-3, Ausgabe Juli 2012, ausgerüstet werden."
Espresso&charge hat 2 Ladepunkte die Gleichstrom können. Müssen also 2 CCS-Stecker dransein, ist aber 1 CHAdeMO und 1 CCS dran -> falsch.
An der Terra53 muss nur ein CCS-Stecker dransein, was ja auch so ist.
Problemlösung:
Vorschlag a): Ladesäulenverordnung sinnvoll anpassen, damit dieser Unsinn aufhört. Schade, wird nicht passieren...
Vorschlag b): Softwaremäßig eine Sperre einbauen, die die gleichzeitige Aktivierung des jeweils anderen Gleichstromsteckers verhindert, obwohl die Hardware das kann und die Nutzer diese Funktion gut finden würden. So wird es kommen!
Vorschlag c): CHAdeMO abschrauben und stattdessen CCS dranmachen. Vielleicht wird es auch so kommen. Wäre auch blöd.