letzte Woche ist mir ja was wirklich einzigartiges passiert.
Ich bekam während des Ladens einen Strafzettel - da gemäß dem Ordnungsamtsmitarbeiter da nur Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken dürfen.
Ich konnte es selber kaum glauben, aber gestern kam dann per Post der Anhörungsbogen mit Verwarnungsgeld dazu.
Meine Antwort heute auf den Vorgang möchte ich euch nicht vorenthalten
Sehr geehrter Herr Damen und Herren,
gemäß § 2.3 EmoG und in der Erweiterung um § 5.2 EmoG handelt es sich bei dem von Ihnen aufgeführten und betreffenden Fahrzeug um ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug welches die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes diesbezüglich erfüllt.
Zudem war es ausschließlich zum Aufladen der Batterie dort abgestellt, was während dem von Ihnen genannten Zeitpunkt auch stattfand.
Dies kann durch Zeugen, Beweisfotos und falls erforderlich auch durch ein Ladeprotokoll der EW.. Br.....l für diese Ladesäule belegt werden.
Da ich nur unweit von Br.....l wohnhaft bin und mich immer wieder beruflich und auch privat in Br.....l aufhalte bin ich seit 06/2015 im Besitz einer Ladekarte der EW.. um an deren Ladesäulen mein Fahrzeug -wie auch am 22.01.16- auftanken zu können.
Ich weiß daher nicht
ob ich darüber traurig sein soll, denn offensichtlich bringt es der GVD in Br.....l nur zustande gerade ladenden E-Fahrzeuge an dieser Ladesäule / diesem Ladeparkplatz mit einem Verwarnungsgeld zu belegen.
Denn in den unzähligen male die ich schon an dieser Säule laden wollte, war diese bisher immer durch nicht zum Parken berechtigte Verbrennungsmotorische Fahrzeuge zugeparkt, ohne dass ich jemals eines Ihrer roten Verwarnungsgeld-Ankündigungen an einem der Fahrzeuge bemerkt hätte.
oder
ob ich es eher erheiternd, ja schon fast eines Zeitungsartikels würdig finden soll dass der betreffende Mitarbeiter des GVB Br.....l meines Erachtens nach mit einer ausgeprägten Sehschwäche behaftet sein müsste, denn ein sieben Meter langes, giftgrünes Ladekabel welches direkt vom Ladeanschluss an der hinteren Fahrzeug-Fahrerseite in die Ladesäule geht, sollte man eigentlich auch in den Abendstunden -normaler Visus vorausgesetzt- nicht übersehen.
Bitte teilen Sie mir mit wie wir in dieser Angelegenheit verbleiben können
Die entsprechenden Unterlagen zum Fahrzeug, den ausgefüllten Zeugenbefragungsbogen und eines der von mir und meinem Zeugen (Beifahrer) gemachten Bildern auf den man den Ladevorgang ersehen kann habe ich im Anhang beigefügt.
An Herrn ....... als Ordnungsamtsleiter gerichtet möchte ich noch anmerken dass ich in den letzten acht Monaten -seitdem ich soweit möglich überwiegend elektrisch unterwegs bin- schon etliche Male (Anteil bestimmt über 90 %) an dieser -aus meiner Sicht für die E-Mobilität in Br.....l sehr wichtigen- Ladestelle nicht laden konnte weil sie stets von einem herkömmlich angetrieben Fahrzeug zugeparkt war – ohne dass ich an diesen Fahrzeugen jemals einen Hinweis auf ein Verwarnungsgeld ihrer Behörde hätte sehen können.
Es wäre Sinnvoll diesen Ladeplatz -wie den davor für die Stadtfahrzeuge- ebenfalls mit einem Poller zu versehen, welcher sich durch die Ladekarte absenken lasst -- alternativ konsequenter kontrollieren und ggf. auch mal tatsächlich nicht berechtigte Parker abschleppen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ist euch auch schon mal sowas passiert - ich war zuerst ganz baff