ise hat geschrieben:
Wenn Renault das wirklich so handhabt, dass nur diejenigen einen Austausch bekommen, die reklamiert haben, dann würde ich das als eine Riesensauerei bezeichnen.
Die Sache müsste eigentlich als Rückrufaktion laufen oder zumindest als Angebot es zu tauschen. Alles andere wäre völlig absurd. Mein Händler meinte, dass sie noch nichts gehört haben von Renault, sie sich aber melden, wenn was genaueres vorliegt. Das war allerdings vor 4 Wochen, vielleicht kommt ja was demnächst, wenn es so langsam anrollt bei manchen.
Also ich kann mir durchaus vorstellen, dass RENAULT etwaige Arbeiten betreffend Armaturenbrett nur bei den ZOE Kunden machen wird, die die spiegelnde Windsschutzscheibe als Mangel reklamiert haben. Finde ich auch verständlich, denn man kann ja davon ausgehen, dass jemand der nicht reklamiert, auch kein Problem damit hat. Warum sollte RENAULT dafür unnötig Geld ausgeben. Es wird RENAULT auch so ordentlich kosten.
Betreffend Mangel: Auch die ZOE Fahrer, die bis jetzt noch nicht diesen Mangel reklamiert haben, haben auf ihren ZOE eine
2-jährige Gewährleistungszeit - das ist in Deutschland und Österreich gleich. Das heißt, dass alle Mängel, die im Fahrzeug von Anfang an bestanden haben, und die man
innerhalb der ersten zwei Jahre reklamiert, auch von RENAULT beseitigt werden müssen.
Das Armaturenbrett sieht mein Anwalt als klassischen Fall einer Gewährleistung. RENAULT wird nicht umhin kommen, den
Mangel zu beheben. Mit der Änderung der Produktionslinie auf dünklere Armaturenbretter hat RENAULT ja quasi eingestanden,
dass das helle Armaturenbrett ein Rohrkrepierer ist.
Also jeder, der mit der Reflexion ein Problem hat, kann den Mangel auch jetzt noch reklamieren und sollte von RENAULT Abhilfe
im Zuge der Gewährleistung erhalten. Und wir sprechen da von einer 100% Übernahme aller Kosten. Ein freiwilliger Beitrag,
wie ihn manche verzweifelte ZOE Fahrer hier schon gepostet haben, ist in der Gewährleistung nicht vorgesehen.
LG Tom