evolk hat geschrieben:wasserkocher hat geschrieben:evolk hat geschrieben:...Was ist eigentlich mit den Entspiegelungsfolien für Scheiben von 3M? Hab da auch mal was gepostet. Wär das nichts?
Folien für die Windschutzscheibe sind nicht zulässig.
Wo steht das?
Muss ja keiner wissen - bzw. wenn sie durchsichtig sieht man das ja auch nicht ohne genauer hinzuschauen.
Bei Tönungsfolien verstehe ich es bei der Windschutzscheibe.
z.B. hier: (Quelle: Foliatec)
AutoglasFolie an den vorderen Seitenscheiben
ist nur zulässig wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe inkl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (techn. Abnahme nach §21 STVZO) -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle, zertifizierte Lichttransmissionsmessgeräte hat. Zur Information: KFZ-serienmäßige Wärmeschutz-(Grün) verglasungen weisen bereits eine Lichtdurchlässigkeit (ohne AutoglasFolie) von 72-78% auf. D.h. eine Verwendung von getönte Folien ist dann generell auszuschliessen. Es sind ausschliesslich klare, farblose Folien (z.B. FOLIATEC® SECURLUX® SicherheitsFolien in Verbindung mit Klarglas (ungetöntes, farbloses Glas) anwendbar. Verwendung an Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrers von Bedeutung sind: Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe inkl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle eine ECE-konforme Messung vornehmen kann.
Mit dem „FOLIATEC® TLG 43A“ Messgerät ist es möglich, KFZ-Glasscheiben in „Einbaulage“ gemäß ECE R43 am Fahrzeug zu messen. ERFORDERLICHER EINTRAG seit 09/ 2007 MÖGLICH ! *Die Montage von Folien an der Windschutzscheibe ist gemäßStVO generell nicht zulässig (ausgenommen Sonnenblendstreifen).