Re: Schnelladung beim Kangoo ZE
28.10.2015 11:12mlie hat geschrieben:Sobald man mit Renault ein Vertragsverhältnis eingeht, erscheint mir die Einrichtung einer Rechtsschutzversicherung zwingend notwendig.
Das kann ich so vollumfänglich bestätigen...
seit 26.03.2021: DS7 Crossback E-Tense 4x4
BMW i3 (60Ah) Rex 11.2017 bis 03.2021
Outlander PHEV bis 12.2017 / 56.000km bei 11gr CO2/km mit 0.5l/100km
Fluence Z.E. von 03.2012 bis 03.2015
Renault = Nur eine schlechte Erfahrung mehr im Leben
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Re: Schnelladung beim Kangoo ZE
28.10.2015 15:17Wie bitte?
Die Modalitäten zur Kündigung des Batteriemietvertrages stehen in diesem Vertrag drin, einfach mal lesen.
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.
Re: Schnelladung beim Kangoo ZE
villus
28.10.2015 16:37Hallo,
Jogi hat geschrieben:Wie bitte?
Die Modalitäten zur Kündigung des Batteriemietvertrages stehen in diesem Vertrag drin, einfach mal lesen.
wo krieg ich den her?, hab eben deswegen noch keinen Kangoo..
Gruß
Re: Schnelladung beim Kangoo ZE
28.10.2015 17:20Ich mach Dir ne Kopie in deine PPN
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Re: Schnelladung beim Kangoo ZE
28.10.2015 17:47Okay, wenn du erst einen Kangoo kaufen musst, bleibt dir nichts anderes übrig als erst mal einen Batteriemietvertrag für wenigstens ein Jahr zu machen.
Renault verkauft dir sonst nämlich Keinen.
Aber zum Ablauf des ersten Mietvertrages kannst du den kündigen, die Karre zum Freundlichen stellen und die Batterie ausbauen lassen.
Aber dann bekommst du von Renault für dieses Auto nie wieder eine Batterie.
In Anbetracht dessen, was hier bezüglich DC-Ladefähigkeit ab 2016/17 schon durchgesickert ist, würde ich mir das aber zweimal überlegen.
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Re: Schnelladung beim Kangoo ZE
28.10.2015 17:56Sag mal, wenn ich Punkt 11.2.1 frei interpretiere, dann kann man gezwungen werden, mit Beendigung des Batteriemietvertrages das Auto zu einem verhandelbaren Preis zurückzuverkaufen?!?
Unbenannt.jpg
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Re: Schnelladung beim Kangoo ZE
28.10.2015 18:04So wie ich das interpretiere, gilt das nur bei vorzeitiger Kündigung, also vor Ablauf der zu Anfang vereinbarten Mietdauer.
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
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Re: Schnelladung beim Kangoo ZE
villus
28.10.2015 18:27Hallo,
Jogi hat geschrieben:
In Anbetracht dessen, was hier bezüglich DC-Ladefähigkeit ab 2016/17 schon durchgesickert ist, würde ich mir das aber zweimal überlegen.
normalerweise bin ich beim Thema Kangoo ja überinformiert, aber jetzt steh ich etwas auf dem Schlauch?
2016 soll der Kangoo entweder eingestellt werden:
http://www.goingelectric.de/forum/renau ... 61-10.html
oder die Technik vom ZOE kriegen:
http://www.goingelectric.de/forum/priva ... ml#p250201
das hat aber nix mit DC Ladung zu tun...
Hilf mir mal mit einem Link.
Gruß
Re: Schnelladung beim Kangoo ZE
28.10.2015 18:42Eröffnungsbeitrag dieses Threads.
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.
Re: Schnelladung beim Kangoo ZE
kaimaik
28.10.2015 19:48Wollen wir mal wieder zum Thema kommen ?
Ich hab hier ein Bild gefunden wo der Typ2 Anschluss eingebaut wurde.