einverstanden !Chip-Tuning hat geschrieben:keinen ZOE laden.....
In D dito: "Bei uns ist es nicht erlaubt nach dem FI A einen FI B nachzuschalten,"
einverstanden !Chip-Tuning hat geschrieben:keinen ZOE laden.....
Es hat eigentlich nichts mit erlaubt zu tun, es ist einfach weil es dann nicht richtig funktioniert, kenne leider viele Elektriker die es nicht besser wissen (bin selbst Elektriker Meister).novalek hat geschrieben: In D dito: "Bei uns ist es nicht erlaubt nach dem FI A einen FI B nachzuschalten,"
Du musst weder etwas über die Anteile der Kohlenwasserstoffverbindungen wissen noch musst Du die AGB lesen. Allerdings schützt Nichtwissen juristisch nicht. Falls Du aber den Ladesäulen Betreiber verklagen wolltest, weil Du durch einen Stromschlag aufgrund eines Fehlergleichstroms geschädigt wurdest, würde dieser auf seine AGB verweisen und im Zweifelsfall noch nachschieben, dass Renault in seiner Betriebsanleitung für den ZOE eindeutig die Zertifizierung der Ladestation nach seinem Strandart vorschreibt. Wenn er also kein Bepperli auf die Ladesäule klebt das auf eben diese Zertifizierung hinweist, musst Du davon ausgehen, dass die Säule diese Zertifizierung nicht hat. Quintessenz: es geht nur um die juristische Absicherung des Ladesäulenbetreibers im Falle des Falles und nicht um die Frage, ob Du praktisch Dein Fahrzeug dort laden kannst oder nicht. Was die Frage Säulenbetreiber versus Zahlungsabwickler angeht kommt es für Dich als Nutzer nur darauf an ob und mit wem Du juristisch gesehen einen Nutzungsvertrag hast.novalek hat geschrieben:Ich hab meine Frau vorgschoben - mit anderen Worten, welche Kompetenz muß eigentlich ein Nutzer eines Elektrofahrzeugs mitbringenJ_T_Kirk hat geschrieben:Sittenwidrig ist daran auch überhaupt nichts, da jeder Anbieter
- beim Diesel /Benziner muß ich ja auch nichts über die Anteile der Kohlenwasserstoffbindungen wissen.
Und wenn ich dann ladwillig wäre, muß ich mir erstmal die 10 Seiten AGB des Säulenbetreibers reinziehen, denn häufigst ist Säulenbetreiber nicht der Zahlungsabwickler ??
Sie mal was auf dem FI steht, oder wenn die Rechnung vom Elektriker sehr hoch war wird ein FI Typ B seinAlex1 hat geschrieben:Wie verhält sich das, wenn ich an CEE 16 oder 32 lade? Stört da der FI nicht? Ich sollte mal meinen Elektriker fragen, was er verbaut hat.
Der Kunde hat sicher zu stellen... Was genau soll das heißen? sollte wohl die erste Frage sein. Oder genauer gesagt: wie lange nach der letzten Überprüfung durch den Kunden gilt es als "sichergestellt?"Chip-Tuning hat geschrieben:Ok na dann anstecken und laden, außer es würde auf der Säule stehen keinen ZOE laden.....
Wer suchet, der findet: http://www.lcie.fr/en/1017-your-industr ... ready.htmlJ_T_Kirk hat geschrieben:...Man kann ja auch von Renault verlangen den geforderten Standard "Z.E. zertifiziert" offenzulegen...