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Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

46 Beiträge - Seite 2 von 5

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Hildesheim
14.10.2015 12:06
Ich stelle mal die Frage in den Raum: Warum muss man immer gleich Klagen oder abschleppen lassen?

Ich verstehe und kenne den Frust, der mit dem Zuparken erfolgt - mit Einsicht oder gar Verständnis der Anderen braucht man dann auch nicht mehr rechnen. Jedwedem Fehlverhalten wird pauschal Vorsatz unterstellt, Dummheit oder Ignoranz werden erst garnicht in Betracht gezogen.
Wir haben an unserer Ladesäule ein Schild für zwei Ladeplätze angebracht, selbst haben wir nur ein Auto, welches in der Garage geladen wird. Aus Sicht der Verbrennerfahrer ist es nicht nachvollziehbar, warum zwei Plätze dauerhaft freigehalten werden, wenn nahezu nie jemand dort tanken kommt.
Je mehr wir auf Konfrontationskurs gehen, werden es die Anderen auch tun. Ich erwarte auch Kratzer am Auto.

Der Grund aus dem Leute auf diesen Parkplätzen, auf Frauenparkplätzen oder Familienparkplätzen parken ist simpel: Faulheit.
Dagegen gibt es ein einfaches Mittel: einen Pfosten. Der muss nicht abschließbar sein, einfach nur mittig in den Boden gesteckt oder umklappbar. Aussteigen, umklappen, parken, das ist für diese Leute zu viel, der Pfosten könnte ja verriegelt sein und dafür ist der Aufwand zu groß, lieber eine Reihe weiterfahren und gut.

Klar wäre es schöner wenn es einfach so gehen würde und ohne Aufwand für uns, aber Erziehung mit der Keule ist nicht breitenwirksam. Unter uns, die Behörden haben so schon genug mit uns klagewütigen Deutschen zu tun und das kostet auch viel Geld. Seid nett zueinander.
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

BangOlafson
14.10.2015 12:35
.. die anderen haben doch angefangen ...
Nissan LEAF SVE, EZ 07/2015 (ZE0)
Mercedes-Benz C350e, EZ 10/2016 (S205)

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Anonymous
14.10.2015 15:06
Hildesheim hat geschrieben:Jedwedem Fehlverhalten wird pauschal Vorsatz unterstellt, Dummheit oder Ignoranz werden erst garnicht in Betracht gezogen.
Meiner Erfahrung nach trifft Vorsatz zu etwa 80% zu ("Ja, ist mir aber egal", "Komme gleich wieder", "Selber schuld, wenn du E-Auto fährst", "Ich hab's aber eilig", ...)
Dummheit (im Sinne von "nicht gewußt") sind vielleicht 20%.
Ignoranz läuft bei mir unter Vorsatz, weil er es gesehen hat und trotzdem dort falsch parkt.

Bei einigen hartnäckigen "Vorsätzen" habe ich schon mal den Werkschutz eingeschaltet.
Und ich muß sagen, an meiner Stammladestelle war schon sehr lange kein Falschparker mehr.

Gruß
Markus

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

graefe
31.10.2015 09:18
Hildesheim hat geschrieben: Der Grund aus dem Leute auf diesen Parkplätzen, auf Frauenparkplätzen oder Familienparkplätzen parken ist simpel: Faulheit.
Dagegen gibt es ein einfaches Mittel: einen Pfosten. Der muss nicht abschließbar sein, einfach nur mittig in den Boden gesteckt oder umklappbar. Aussteigen, umklappen, parken, das ist für diese Leute zu viel, der Pfosten könnte ja verriegelt sein und dafür ist der Aufwand zu groß, lieber eine Reihe weiterfahren und gut.

Klar wäre es schöner wenn es einfach so gehen würde und ohne Aufwand für uns, aber Erziehung mit der Keule ist nicht breitenwirksam. Unter uns, die Behörden haben so schon genug mit uns klagewütigen Deutschen zu tun und das kostet auch viel Geld. Seid nett zueinander.
Ich sehe das wie Du. Es kann doch nicht sein, dass das Zusammenleben nur noch mit Bußgeldern funktioniert.
Der Pfosten ist eine sehr gute Idee. Ich habe auch schon eine andere Lösung gesehen: ein einfacher "Verkehrshut" (Pylone) genügt schon.

Graefe
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

eDEVIL
31.10.2015 11:07
Sowas kann helfen, wenn der Parkraum nicht extrem knapp ust.
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Mittelhesse
31.10.2015 11:24
ich habe das Thema schon mit dem Ordnungsamt der Stadt Weilburg durch, dort steht eine Ladesäule direkt vor der Stadtverwaltung, gerne zugepark, so wie der benachbarte Rolliparkplatz. Während der normalen Arbeitszeiten ist der "Knöllchenmann" unterwegs und sehr fleißig, für abends haben sie dort leider noch keine Möglichkeit gefunden.
LG Stefan

Renault ZOE Q210 intens schwarz mit Z.E. 40 Upgrade

Model 3 LR AWD schwarz seit 14.02.2019

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Schrauber601
02.11.2015 12:08
Vielleicht hat es ja auch etwas Positives: Knöllchen bringen der Stadt sicher mehr ein, als wenn der Strom an den Ladesäulen aufwendig abgerechnet bezahlt werden müsste. Verbrennerfahrer, die so behindern finanzieren da vielleicht den kostenlosen Strom für uns
CityEL Fact4 mit LiFePO4
Nissan Leaf 2nd Gen

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Uli
07.11.2015 03:31
[quote][/quote][quote="Mittelhesse"]ich habe das Thema schon mit dem Ordnungsamt der Stadt Weilburg durch, dort steht eine Ladesäule direkt vor der Stadtverwaltung, gerne zugepark, so wie der benachbarte Rolliparkplatz. Während der normalen Arbeitszeiten ist der "Knöllchenmann" unterwegs und sehr fleißig, für abends haben sie dort leider noch keine Möglichkeit gefunden.[/War auch schon in Weilburg an dieser Säule als die Stadtinfo zu war. Aber dort kann man nur mit der RFID Karte laden wenn die Stadtinfo offen ist. Also am Wochende und abends kann man dort nicht laden. Von EON kann man Karte erhalten.

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Uli
07.11.2015 03:36
MarkusD hat geschrieben:
Hildesheim hat geschrieben:Jedwedem Fehlverhalten wird pauschal Vorsatz unterstellt, Dummheit oder Ignoranz werden erst garnicht in Betracht gezogen.
Meiner Erfahrung nach trifft Vorsatz zu etwa 80% zu ("Ja, ist mir aber egal", "Komme gleich wieder", "Selber schuld, wenn du E-Auto fährst", "Ich hab's aber eilig", ...)
Dummheit (im Sinne von "nicht gewußt") sind vielleicht 20%.
Ignoranz läuft bei mir unter Vorsatz, weil er es gesehen hat und trotzdem dort falsch parkt.

Bei einigen hartnäckigen "Vorsätzen" habe ich schon mal den Werkschutz eingeschaltet.
Und ich muß sagen, an meiner Stammladestelle war schon sehr lange kein Falschparker mehr.

Gruß
Markus[/
Einfach quer vor zwei Autos stellen und mit einem längeren Kabel laden. Dann können die Falschparker in dieser Zeit nicht wegfahren. Adresse im Auto lassen wo man zu finden ist.
Uli

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Mittelhesse
07.11.2015 13:17
Uli hat geschrieben:Aber dort kann man nur mit der RFID Karte laden wenn die Stadtinfo offen ist. Also am Wochende und abends kann man dort nicht laden. Von EON kann man Karte erhalten.
Die Ladekarte der EAM funktioniert bestens, und ist kostenlos.
LG Stefan

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