Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Hildesheim
  • Beiträge: 107
  • Registriert: Fr 5. Sep 2014, 12:18
read
Ich stelle mal die Frage in den Raum: Warum muss man immer gleich Klagen oder abschleppen lassen?

Ich verstehe und kenne den Frust, der mit dem Zuparken erfolgt - mit Einsicht oder gar Verständnis der Anderen braucht man dann auch nicht mehr rechnen. Jedwedem Fehlverhalten wird pauschal Vorsatz unterstellt, Dummheit oder Ignoranz werden erst garnicht in Betracht gezogen.
Wir haben an unserer Ladesäule ein Schild für zwei Ladeplätze angebracht, selbst haben wir nur ein Auto, welches in der Garage geladen wird. Aus Sicht der Verbrennerfahrer ist es nicht nachvollziehbar, warum zwei Plätze dauerhaft freigehalten werden, wenn nahezu nie jemand dort tanken kommt.
Je mehr wir auf Konfrontationskurs gehen, werden es die Anderen auch tun. Ich erwarte auch Kratzer am Auto.

Der Grund aus dem Leute auf diesen Parkplätzen, auf Frauenparkplätzen oder Familienparkplätzen parken ist simpel: Faulheit.
Dagegen gibt es ein einfaches Mittel: einen Pfosten. Der muss nicht abschließbar sein, einfach nur mittig in den Boden gesteckt oder umklappbar. Aussteigen, umklappen, parken, das ist für diese Leute zu viel, der Pfosten könnte ja verriegelt sein und dafür ist der Aufwand zu groß, lieber eine Reihe weiterfahren und gut.

Klar wäre es schöner wenn es einfach so gehen würde und ohne Aufwand für uns, aber Erziehung mit der Keule ist nicht breitenwirksam. Unter uns, die Behörden haben so schon genug mit uns klagewütigen Deutschen zu tun und das kostet auch viel Geld. Seid nett zueinander.
Anzeige

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

USER_AVATAR
read
.. die anderen haben doch angefangen ... :)
Nissan LEAF SVE, EZ 07/2015 (ZE0)
Mercedes-Benz C350e, EZ 10/2016 (S205)

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

MarkusD
read
Hildesheim hat geschrieben:Jedwedem Fehlverhalten wird pauschal Vorsatz unterstellt, Dummheit oder Ignoranz werden erst garnicht in Betracht gezogen.
Meiner Erfahrung nach trifft Vorsatz zu etwa 80% zu ("Ja, ist mir aber egal", "Komme gleich wieder", "Selber schuld, wenn du E-Auto fährst", "Ich hab's aber eilig", ...)
Dummheit (im Sinne von "nicht gewußt") sind vielleicht 20%.
Ignoranz läuft bei mir unter Vorsatz, weil er es gesehen hat und trotzdem dort falsch parkt.

Bei einigen hartnäckigen "Vorsätzen" habe ich schon mal den Werkschutz eingeschaltet.
Und ich muß sagen, an meiner Stammladestelle war schon sehr lange kein Falschparker mehr.

Gruß
Markus

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

USER_AVATAR
read
Hildesheim hat geschrieben: Der Grund aus dem Leute auf diesen Parkplätzen, auf Frauenparkplätzen oder Familienparkplätzen parken ist simpel: Faulheit.
Dagegen gibt es ein einfaches Mittel: einen Pfosten. Der muss nicht abschließbar sein, einfach nur mittig in den Boden gesteckt oder umklappbar. Aussteigen, umklappen, parken, das ist für diese Leute zu viel, der Pfosten könnte ja verriegelt sein und dafür ist der Aufwand zu groß, lieber eine Reihe weiterfahren und gut.

Klar wäre es schöner wenn es einfach so gehen würde und ohne Aufwand für uns, aber Erziehung mit der Keule ist nicht breitenwirksam. Unter uns, die Behörden haben so schon genug mit uns klagewütigen Deutschen zu tun und das kostet auch viel Geld. Seid nett zueinander.
Ich sehe das wie Du. Es kann doch nicht sein, dass das Zusammenleben nur noch mit Bußgeldern funktioniert.
Der Pfosten ist eine sehr gute Idee. Ich habe auch schon eine andere Lösung gesehen: ein einfacher "Verkehrshut" (Pylone) genügt schon.

Graefe
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

USER_AVATAR
read
Sowas kann helfen, wenn der Parkraum nicht extrem knapp ust.
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

USER_AVATAR
read
ich habe das Thema schon mit dem Ordnungsamt der Stadt Weilburg durch, dort steht eine Ladesäule direkt vor der Stadtverwaltung, gerne zugepark, so wie der benachbarte Rolliparkplatz. Während der normalen Arbeitszeiten ist der "Knöllchenmann" unterwegs und sehr fleißig, für abends haben sie dort leider noch keine Möglichkeit gefunden.
LG Stefan

Renault ZOE Q210 intens schwarz mit Z.E. 40 Upgrade

Model 3 LR AWD schwarz seit 14.02.2019 :D

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

USER_AVATAR
read
Vielleicht hat es ja auch etwas Positives: Knöllchen bringen der Stadt sicher mehr ein, als wenn der Strom an den Ladesäulen aufwendig abgerechnet bezahlt werden müsste. Verbrennerfahrer, die so behindern finanzieren da vielleicht den kostenlosen Strom für uns ;)
CityEL Fact4 mit LiFePO4 Bild
Nissan Leaf 2nd Gen Bild

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Uli
  • Beiträge: 5
  • Registriert: So 5. Okt 2014, 20:29
read
[quote][/quote][quote="Mittelhesse"]ich habe das Thema schon mit dem Ordnungsamt der Stadt Weilburg durch, dort steht eine Ladesäule direkt vor der Stadtverwaltung, gerne zugepark, so wie der benachbarte Rolliparkplatz. Während der normalen Arbeitszeiten ist der "Knöllchenmann" unterwegs und sehr fleißig, für abends haben sie dort leider noch keine Möglichkeit gefunden.[/War auch schon in Weilburg an dieser Säule als die Stadtinfo zu war. Aber dort kann man nur mit der RFID Karte laden wenn die Stadtinfo offen ist. Also am Wochende und abends kann man dort nicht laden. Von EON kann man Karte erhalten.

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Uli
  • Beiträge: 5
  • Registriert: So 5. Okt 2014, 20:29
read
MarkusD hat geschrieben:
Hildesheim hat geschrieben:Jedwedem Fehlverhalten wird pauschal Vorsatz unterstellt, Dummheit oder Ignoranz werden erst garnicht in Betracht gezogen.
Meiner Erfahrung nach trifft Vorsatz zu etwa 80% zu ("Ja, ist mir aber egal", "Komme gleich wieder", "Selber schuld, wenn du E-Auto fährst", "Ich hab's aber eilig", ...)
Dummheit (im Sinne von "nicht gewußt") sind vielleicht 20%.
Ignoranz läuft bei mir unter Vorsatz, weil er es gesehen hat und trotzdem dort falsch parkt.

Bei einigen hartnäckigen "Vorsätzen" habe ich schon mal den Werkschutz eingeschaltet.
Und ich muß sagen, an meiner Stammladestelle war schon sehr lange kein Falschparker mehr.

Gruß
Markus[/
Einfach quer vor zwei Autos stellen und mit einem längeren Kabel laden. Dann können die Falschparker in dieser Zeit nicht wegfahren. Adresse im Auto lassen wo man zu finden ist.
Uli

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

USER_AVATAR
read
Uli hat geschrieben:Aber dort kann man nur mit der RFID Karte laden wenn die Stadtinfo offen ist. Also am Wochende und abends kann man dort nicht laden. Von EON kann man Karte erhalten.
Die Ladekarte der EAM funktioniert bestens, und ist kostenlos.
LG Stefan

Renault ZOE Q210 intens schwarz mit Z.E. 40 Upgrade

Model 3 LR AWD schwarz seit 14.02.2019 :D
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Ladesäulen / Status“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag