graefe hat geschrieben:In der Tat. Die dt. Stromkonzerne wie eOn und RWE suchen bekanntlich angesichts des wegbrechenden Kerngeschäfts dringend neue Geschäftsfelder und halten irrlichternd in der Welt Ausschau nach vermutlich überbewerteten Startups mit mehr oder weniger dubiosen Geschäftsmodellen.
Warum schnappen die sich nicht erstmal die Hunderte Millionen Euro staatlicher Subventionen und sichern sich einen potentiellen Zukunftsmarkt, indem sie das Modell von Allego/Fastned kopieren, anstatt sich von diesen Klitschen vorführen zu lassen. So ein Schnellladenetz ein paar Jahre defizitär zu unterhalten, bis sich möglicherweise ein Geschäftsmodell abzeichnet, wäre doch für ein Konsortium der großen Stromkonzerne Peanuts.
Graefe
Wenn man jetzt in einer mittelmäßigen Lage, ein paar Meter von der Autobahn entfernt, eine Ladesäule installiert macht man erst mal Verlust.
Wenn dann in 5 Jahren genügend EVs auf der Straße sind, kommt dann ein Konkurrent und stellt seine Ladesäule direkt an die Autobahn.
Der greift dann alle Kunden ab und die eigene Ladesäule macht weiter Verlust.
Außerdem kann man mit dem Strom grundsätzlich nicht so viel verdienen.
Man muss auch an der Würstchenbude daneben beteiligt sein um wirklich Profit zu machen.
Deshalb haben es RWE und co schwer geeignete Standorte zu finden.
Tank & Rast ist bei den Autohöfen praktisch Monopolist und besitzt fast alle guten Standorte.
Die können sich leisten, einfach abzuwarten bis sich die Ladesäulen rentieren, und haben auch keinen Grund den zukünftigen Gewinn mit RWE und co zu teilen.
Zusätzlich wird Tank & Rast auch noch komplett heruntergewirtschaftet, sodass Investitionen in die Zukunft schwierig sind.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/t ... -1.2609022
Autobahn-Raststätten müssen keine Konkurrenten fürchten, und die Verträge von T & R mit dem Staat haben lange Laufzeiten, die einen bequem planbaren Cash-flow erlauben. Die zuständigen Straßenbauverwaltungen haben mit T & R seit 1998 Verträge abgeschlossen, die eine Laufzeit bis zu 40 Jahren haben, plus zweimalige Verlängerungsoption von fünf Jahren.