Das rechtliche Problem ist eh mit Ablauf der Garantie ausgestanden - wenn danach nur noch "neue" LadeController auf Lager gehalten werden.
Schließlich ist jede Zivilklage beim Amtgericht mit einem Richterspruch verbunden. Stichworte Klagekosten, Anwalt am Klageort, Anwalt am Heimatort und Vorleistungen des Klägers proportional zum Klagewert, sagen wir mal einige tausend Euro Wagnis.
Und bei einer Rechtschutz muß man erstmal die Versicherung vom Klageerfolg überzeugen, sonst macht auch die nix.
Was soll da eine Strafverfolgungsbehörde - ein Rechtstreit wird nicht von Amtswegen ausgelöst.
und hier zu lesen: BMW halbiert AC Ladeleistung am I3:
http://www.goingelectric.de/forum/bmw-i ... schieflast