Die AGBs sind neu hinzugekommen.
Zum Glück ist das Mittelalter vorbei, denn:
Zum Vertragsschluss sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sind.
Ich hatte schon mit 17 einen vollwertigen Führerschein.
Und was macht der 16jährige Twizy45-Fahrer? Ach ne, der lädt da ohnehin nicht, weil die kWh dann Mondpreise hat.
An der Interpunktion in den AGBs muß auch noch etwas gearbeitet werden.
Punkt 5.1 ist echt witzig ... Was ist ein "zugelassenes Kabel"? Zugelassen von wem? Und normkonform müssen sie sein ... ha! Ich behaupte, daß meine Selbstbaukabel im Schnitt normkonformer sind als die meisten Ladesäulen, die hier so in der Gegend herumstehen.
Punkt 5.4: Mist. Ich darf nicht laden. Oder eher: Ich darf das Laden nicht beenden.
Ich habe fahrzeugseitig nur Typ1-Stecker ...
Punkt 6.1: Welches ist die dritte Bezahlmethode?
Und ist an den LVF-Säulen mittlerweile das Controller-Absturz-Problem behoben (kommt bei der Kommunikation mit den diversen Bauteilen mit den unterschiedlichen Baudraten zuweilen durcheinander)?