Update:
Da sich hier das ürsprüngliche Thema einer möglichen Gefahr bei Laden in einer Tiefgarage, und meine persönliche Story zum Thema Lademöglichkeit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft vermischt haben, hier die "Meilensteine":
10.08.2015 - Erste Anfrage bei der Hausverwaltung.
18.01.2016 - Antrag für die Eigentümerversammlung 2016 und negative Rückmeldung eines öffentlich bestellten und vereidigten Branschutzsachverständigen. Link.
01.05.2016 - Eingang der Einladung zur Eigentümerversammlung inkl. einer 12 Seitigen Stellungnahme des Sachverständigen, in welcher mit zweifelhaften Begründungen davon abgeraten wird E-Autos in Tiefgaragen zu laden.
11.05.2016 - Vertagung des TOPs auf nächstes Jahr mangels Erfolgsaussichten.
08.04.2017- Erneute Beantragung und Erweiterung des Antrags für die kommende Eigentümerversammlung 2017.
13.04.2017 - Persönlicher Gesprächstermin bei der Hausverwaltung zur Erläuterung der Pläne, Absprache und zum ausräumen der Bedenken bzgl. Brandschutz.
16.05.2017 - Genehmigung meiner Anträge bei der Eigentümerversammlung. Link und Beschlussprotokoll.
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit hab ich hier mal von einer Information des TÜV gelesen, in welcher bestätigt wurde dass beim Laden von modernen Elektrofahrzeugen keine besonderen Gefahren entstehen. Leider kann ich die Info nicht mehr finden, hat jemand noch den Link oder kann mir sagen wonach genau ich suchen soll?
Hintergrund ist meine Anfrage bei unserer Hausverwaltung bzgl. der Installation einer enstprechenden Steckdose in der Tiefgarage (Gemeinschaftseigentum) samt Zwischenzähler (Abgang vom Allgemeinstrom), die Antwort möchte ich Euch nicht vorenthalten.
in obiger Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre E-Mail vom 10.08.2015 und teilen Ihnen mit, dass
der Einbau einer gesonderten Steckdose für Ihren Stellplatz von der Eigentümergemeinschaft durch
einen Beschluss genehmigt werden muss.
Wir müssen jedoch auf folgende Problematik hinweisen:
Aufgrund einer entsprechenden Anfrage bei einer anderen Tiefgarage haben wir mit einem Brand-
schutzexperten (Herrn X von der X Ingenieurgesellschaft) angefragt, welche
brandschutzrechtlichen Maßgaben bei der Errichtung von Ladestationen für Elektroautos in Tiefgaragen
erforderlich sind. Herr X hat uns daraufhin mitgeteilt, dass sich die Experten hier noch nicht si-
cher sind.
In einigen Großstädten kam es wohl aufgrund von Überhitzungen der Autobatterien von Elektroautos
zu komplizierten Bränden, da diese Brände wohl nur sehr schwer zu löschen sind.
Herr X hat uns damals bei der anderen Grundstückseinheit abgeraten, Ladestationen für Elektro-
autos in die Tiefgarage einzubauen, da hier selbst die Experten noch nicht wissen, welche brandschutz-
rechtlichen Maßgaben erfüllt sein müssen.
Sofern Sie einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die nächste ordentliche Eigentümerver-
sammlung wünschen, werden wir selbstverständlich einen entsprechenden Tagesordnungspunkt vorse-
hen.
Aus haftungsrechtlichen Gründen müssen wir jedoch die Eigentümer dann auf die gegebene Problema-
tik hinsichtlich der Brandschutzbestimmungen für Ladestationen für Elektroautos in Tiefgaragen hin-
weisen.
Wir bedauern nicht günstiger berichten zu können, hoffen jedoch mit der Information gedient zu haben
und verbleiben