In der Tat scheint die FI-Thematik allgegenwärtig zu sein. Ich sehe das Problem in den vielen individuellen (Fehl-) Interpretationen des Themas. Natürlich kann jeder machen was er will, aber bitte nicht als allmächtige Weisheit im Forum verbreiten....
Nehmen wir doch mal diese Aussage:
AbRiNgOi hat geschrieben:Wie schon oft ausgeführt, die elektronischen FI sind in Deutschland/Österreich nicht als Ersatz für einen klassischen FI zugelassen
Es mag zwar stimmen, dass elektronische FI nicht
als Ersatz für
vorgeschriebene herkömmliche FI eingesetzt werden dürfen - das hat aber mit unserer Problematik nichts zu tun. Hier ist nämlich kein herkömmlicher FI Typ B vorgeschrieben.
Ich versuche dann mal etwas zur Aufklärung beizutragen:
Die VDE 0100-722 beschäftigt sich mit der "Stromversorgung von Elektrofahrzeugen".
Im Anhang A zu Absch. 722.531.2 des Entwurfs vom Januar 2013 heißt es für Deutschland:
- der Anschlusspunkt muss mindestens durch einen FI vom Typ A geschützt sein
- bei drei Phasen
oder wenn Gleichfehlerströme auftreten können, müssen Maßnahmen zum Schutz vor diesen getroffen werden
- dieses
kann beispielsweise durch einen FI Typ B erreicht werden
Der "Anschlusspunkt" ist übrigens die Stelle, an welcher ein Auto mit der ortsfesten Installation verbunden wird.
Meine Interpretationen dazu:
- Eine Steckdose, die zum Laden von Elektrofahrzeugen verwendet wird, muss durch einen FI Typ A geschützt sein
- Gleichfehlerströme können wir an keinem Elektroauto ausschließen -> eine zusätzliche Maßnahme zum Schutz vor Gleichfehlerströmen muss deshalb grundsätzlich vorhanden sein
- diese Maßnahme muss in Deutschland für ein- und dreiphasiges Laden getroffen werden (das gilt ausdrücklich nur in Deutschland!)
- diese Maßnahme kann hinter dem Anschlusspunkt (z.B. im ICCB-Ladegerät) liegen
- diese Maßnahme kann elektronisch ausgeführt werden
- diese Maßnahme darf die einwandfreie Funktion eines vorgeschalteten FI nicht beeinträchtigen.
Gibt es andere Interpretationsmöglichkeiten? Ich bin gespannt....