Berndte hat geschrieben:Sinngemäß steht da wohl drin "...Ladepunkte auf Carports...ausgenommen..."
Welcher "Sinn" in die Formulierungen hineininterpretiert wird, wird sicher irgendwann ein Gericht entscheiden müssen.
Was greife ich mir denn da so aus der
LSV, vom 9. März 2016 heraus: §2 Begriffsbestimmungen:
7. ist ein Normalladepunkt ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann, mit Ausnahme von Ladepunkten mit einer Ladeleistung von 3,7 Kilowatt, die in Privathaushalten installiert sind oder deren Hauptzweck nicht das Aufladen von Elektromobilen ist und die nicht öffentlich zugänglich sind
Crowdfunding 43kW ist somit schon mal definitiv ein Schnellladepunkt nach 8.), für die dann nach §4 erweiterte Anzeige- und Nachweispflichten gelten ...
Man beachte bei 7.) nicht nur die tolle Verknüpfung von oder+und, sondern vor allem das Kriterium der öffentliche Zugänglichkeit, denn die wird in 9.) geklärt:
9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann; unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als öffentlich zugänglich außer Betracht;
Tja, wenn es also kein abschließbares Tor gibt, sondern Dein Carport direkt erreichbar ist kann man noch streiten, was ein Parkplatz ist, denn Ladepunkte >3,7kW sind ja auch in Privathaushalten eindeutig als anzuzeigende Ladepunkte nach der LSV definiert ...
Interessant finde ich, dass nach §5 die Regulierungsbehörde nur das Recht hat, zu überprüfen (?) und den Betrieb untersagen kann - was auch immer dies bedeutet ...
Berndte hat geschrieben:Für mich stirbt das Drehstromnetz langsam aber sicher aus...
Sieht derzeit nicht danach aus und ich hoffe, Du irrst Dich auch langfristig. Aber dass sich der Typ2 als offizieller Anschluss zum Laden von EV (in Europa) durchgesetzt hat, wird wohl kaum jemand bestreiten.