Danke Dir Patrick
Wie schon gesagt nur mit "totalem Halteverbotsschild" nicht eingeschränkt.
Man kann ja richtig konsequent weiterdenken. Was passiert im schlimmsten Fall, wenn das Elektroauto nicht am vorgesehen Platz laden kann? Es bleibt stehen und gefährdet evtl. den Verkehr. Zweitschlimmster Fall: die nächste Ladesäule ist so weit weg, dass der Fahrer des Elektroautos gezwungen ist, sich irgendwie so zu stellen, damit er laden kann, denn es gibt auch ein Gesetz, dass besagt, dass dem Fahrer nicht der Treibstoff ausgehen darf und er dafür zu sorgen hat, immer voll genug getankt zu haben!Mounty hat geschrieben:Die Frage ist: Ist das eine Behinderung, wenn jemand laden will und nicht kann? Ich glaube nicht.
Also, was bringts?
Ne, so wird leider nicht gedacht im Verkehrsrecht. Wenn das E-Fahrzeug gezwungen ist, schief oder selbst behindernd zu parken, bleibts am E-Autofahrer hängen. Es gibt ja auch LKW-Fahrer, die auf der BAB keinen Parkplatz finden, ihre Lenkzeit überschreiten, und dann wärens die "anderen" gewesen.Man kann ja richtig konsequent weiterdenken. Was passiert im schlimmsten Fall, wenn das Elektroauto nicht am vorgesehen Platz laden kann? Es bleibt stehen und gefährdet evtl. den Verkehr. Zweitschlimmster Fall: die nächste Ladesäule ist so weit weg, dass der Fahrer des Elektroautos gezwungen ist, sich irgendwie so zu stellen, damit er laden kann, denn es gibt auch ein Gesetz, dass besagt, dass dem Fahrer nicht der Treibstoff ausgehen darf und er dafür zu sorgen hat, immer voll genug getankt zu haben!