Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschland

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  • Tiny
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Danke Dir Patrick

Wie schon gesagt nur mit "totalem Halteverbotsschild" nicht eingeschränkt.
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Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Gummikuh
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Moin Tiny,

Wenn mich meine Fahrprüfungserinnerung nicht täuscht, meinst Du das in der Art (vier Tortenstücke, nicht zwei, oder) ?
Habe sogar unseren Bürgermeister dafür gewinnen zu können, sich für`s Foto zum Schild zu stellen.

Patrick
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20150719_124248.jpg

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Gummikuh
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Dieses Schilf hatte ich auch zum ersten mal gesehen, fand ich sehr hilfreich.
Ist das eigentlich Teil des offiziellen deutschen Schilderkatalogs?

Patrick
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20150719_113926.jpg

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

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Reine Bodenmarkierungen haben neben der rechtlichen Sache den Nachteil, dass sie bei entsprechendem Schneetreiben nicht mehr zu erkennen sind. Mag nur auf wenige Tage im Jahr zutreffen, dennoch ärgerlich. Und leider sehen viele Bodenmarkierungen nach einiger Zeit nicht mehr schön aus - Farbe blättert ab, Reifenspuren usw., das ist aber ein eher optisches Problem.

Mein regionaler Favorit in Sachen Beschilderung ist die Ladesäule auf dem Altstadtparkplatz in Meißen. Da traut sich niemand hinzustellen. Der Parkplatz war schon ein paar mal bei Stadtfesten und Konzerten bis auf den letzten Platz gefüllt, aber die Ladesäule, die war zugänglich. Toll!
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SNV84855.JPG
Kennzeichnung Stellplatz Ladesäule in Meißen
2012-2015: Think PIV4 || 2016-2018: VW e-up!
2018-2020: Mietfahrzeuge || 2021-2023: Renault Twingo Electric
Und nun Deutschlandticket Nutzer ohne Auto.

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Rumstromerer
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Grundsätzlich würde ich es begrüßen wenn es ein Halteverbot geben würde damit keine Stinker mehr vor Ladesäulen parken.

Allerdings habe ich zunehmend Angst daß der Schuß für einen Teil von uns nach Hinten losgeht.

Nach dem neuen EMobilgesetz sind deutsche Elektroautosja über ihr neues E-Nummernschild definiert. Wer schon ein normales Nummernschild hat und nicht in der nächsten Zeit ein neues beantragen will darf dann demnächst gar nicht mehr an einer Ladesäule halten.

So gesehen wäre mir der bisherige Stand bei dem eine Säule zugeparkt sein kann ein deutlich kleineres Übel als wenn ich gar nicht mehr dort laden darf.

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

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  • Berndte
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Häh?

So ein Quatsch.
Die einzige sinnvolle Ausschilderung ist absolutes Halteverbot mit Zusatzzeichen "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei!" Das ist unmissverständlich und auch rechtssicher.
Wenn du dein Elektroauto dann da parkst ohne anzustecken ist das genauso falsch.
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
2020 - : Renault Zoe ZE50 fullhouse
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Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Rumstromerer
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Das Problem ist daß das neue deutsche Elektromobilitätsgesetz ein "Elektroauto" dadurch definiert daß es ein neues Elektro-Nummernschild hat.

Ich habe ein normales Nummernschild also würde dann für mich ein absolutes Halteverbot an Ladesäulen gelten.

Sachlich ist das absurd aber rechtlich so definiert worden.

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Mounty
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Also zum einen ist das ein "absolutes Halteverbot" und kein totales. Da krieg ich ja Kopfaua.
Weiterhin ist eine Diskussion um das Schild recht nutzlos, da man hier nur das Bussgeld ausdiskutiert, welches sich im Regelfall nicht mal unterscheidet.

"blaues P" (Z.315) mit Zusatzschild E-fahrzeuge: Parken 10 Eur. Will jemand hin zum Laden und kann nicht: 15 EUR
Z. 283 absolutes Haltverbot Parken 15 EUR mit Behinderung 25 EUR
Z. 286 eingeschränktes Haltverbot 15 EUR mit Behinderung 25 EUR

Die Frage ist: Ist das eine Behinderung, wenn jemand laden will und nicht kann? Ich glaube nicht.
Also, was bringts?

Darf abgeschleppt werden? Auch das lässt sich kaum beantworten. Die Rechtsprechung ist da sehr zurückhaltend. Und es gibt regionale Unterschiede. Ausserdem ist es ein Unterschied, ob privatparkplatz oder öffentlich. Kann der, der Laden will auch woanders hin? Kann man ihm Wartezeit zumuten? In Nürnberg z.B. werden Falschparker auf beh.Parkplätzen grundsätzlich geschleppt, in Regensburg nicht.

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

e-lectrified
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Mounty hat geschrieben:Die Frage ist: Ist das eine Behinderung, wenn jemand laden will und nicht kann? Ich glaube nicht.
Also, was bringts?
Man kann ja richtig konsequent weiterdenken. Was passiert im schlimmsten Fall, wenn das Elektroauto nicht am vorgesehen Platz laden kann? Es bleibt stehen und gefährdet evtl. den Verkehr. Zweitschlimmster Fall: die nächste Ladesäule ist so weit weg, dass der Fahrer des Elektroautos gezwungen ist, sich irgendwie so zu stellen, damit er laden kann, denn es gibt auch ein Gesetz, dass besagt, dass dem Fahrer nicht der Treibstoff ausgehen darf und er dafür zu sorgen hat, immer voll genug getankt zu haben!

Ergo, wenn man es konsequent zu Ende denkt (was nur ein Gericht machen würde), wäre es zumindest nicht unwahrscheinlich, dass es sich um eine Behinderung handelt.

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Mounty
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Man kann ja richtig konsequent weiterdenken. Was passiert im schlimmsten Fall, wenn das Elektroauto nicht am vorgesehen Platz laden kann? Es bleibt stehen und gefährdet evtl. den Verkehr. Zweitschlimmster Fall: die nächste Ladesäule ist so weit weg, dass der Fahrer des Elektroautos gezwungen ist, sich irgendwie so zu stellen, damit er laden kann, denn es gibt auch ein Gesetz, dass besagt, dass dem Fahrer nicht der Treibstoff ausgehen darf und er dafür zu sorgen hat, immer voll genug getankt zu haben!
Ne, so wird leider nicht gedacht im Verkehrsrecht. Wenn das E-Fahrzeug gezwungen ist, schief oder selbst behindernd zu parken, bleibts am E-Autofahrer hängen. Es gibt ja auch LKW-Fahrer, die auf der BAB keinen Parkplatz finden, ihre Lenkzeit überschreiten, und dann wärens die "anderen" gewesen.

Einhaken müßte man bei der Frage, ob die Einschränkung des E-Autofahrers zumutbar ist oder nicht, wenn er nicht laden kann. Wenn keine weitere passende Säule in Reichweite ist, müßte es das Recht geben, abzuschleppen bzw. den Verbrenner umzusetzen. Dann wird man aber vor Gericht, wenns um die Kosten geht, beweisen müssen, dass eine andere Säule nicht erreichbar oder nutzbar war. Hier gibts aber meines Wissens noch kein Grundsatzurteil.

Ein Verwarngeld für den Verbrenner bringt uns ja auch nicht weiter.
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