Hatte über das Thema schon die WhatsAppGrupe E-Mobility BB genervt.
Die Berliner Schilder sind wohl etwas richtiger als die an der Tank und Rast.
Laut einem Urteil aus Dresden können Zusatzschilder sich wohl nicht alleine auf Zusatzschilder beziehen.
Oder besser, weil sich auch gleichzeitig auf das Hauptschild beziehen können, ist dies nicht eindeutig.
Die Regelung von oben nach unten lesen steht in keinem Gesetz.
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb ... 507.96.PDF
Damit wäre bei Tank und Rast das Halteverbot nur von 8-18 Uhr gültig.
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Hingegen ...
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... zwei Einschränkungen, eine Ausnahme.
Abgesehen davon das Halteverbotschilder sich nur auf die Fahrbahn beziehen dürfen. Parkplätze und Parkbuchten sind davon ausgeschlossen. (BayObLG vom 30.12.1985, 2Ob OWi 414/85)
Über den Sinn der Maßnahme kann man jetzt streiten.
Eigentlich sollte es die Auslastung erhöhen.
Aber da werden ehr die Preise entgegenwirken.
Dann soll sich der Senat doch freuen ,dass die Carsharer ihnen wenigstens die Parkegühren zahlen.