hardy/ampera hat geschrieben:Heute habe ich von der Kreisverwaltung in Bad Segeberg erfahren, dass auch Benziner vor der Ladesäule parken dürfen.
Es wäre nur ein Hinweisschild für die E-Ladesäule, aber kein Park-Verbotsschild für Benziner
War total frustiert über die Auskunft Hatte also bisher Glück gehabt, dass die Ladesäule frei war.
Das hatte ich, glaube ich, auch schon mal geschrieben (nicht im Zusammenhang mit dieser Säule).
Solange die Beschilderung nicht eindeutig und auch rechtlich wasserdicht ist, hat man als "Fremdparker" nichts zu befürchten.
Und auch danach kommt es immer auf den Durchsetzungswillen der zuständigen Behörde/des Eigentümers an...
Wenn ich mit einem Verbrenner unterwegs wäre und auf so ein "bitte für E-Autos freihalten" stosse, dann bedeutet das erstmal gar nichts. Wenn man es vermeiden kann, stellt man sich natürlich woanders hin, wenn das jedoch der einzig verfügbare Parkplatz ist UND es nicht verboten ist, war ich eben zuerst da...
Das tut mir dann zwar leid, für zukünftige Nichtlader, aber irgendwo muss man ja selbst auch bleiben.
Anders sieht das natürlich aus, wenn man nur zu faul ist, 10 m weiter zu fahren...
Aber auch hier hat man gar keine Handhabe, sofern es nicht ordentlich beschildert ist.
Und nochmal... man wird kaum einen Anspruch gerichtlich durchsetzen können, genau an dieser einen Säule laden zu müssen (ausser es ist die eigene) auch wenn man leer ist und es im Umkreis von 50 km nichts anderes gibt. Damit sollte das Abschleppen auch meistens flach fallen...
Und da sind wir wieder beim Problem...
1) ordentlich ausschildern
2) e-Autos kennzeichnen (sonst geht der Golf 2 GTI, der sich ein Kabel besorgt hat, ein Ende eingesteckt und das andere unter der Motorhaube verschwinden läßt, auch als e-Auto durch
)
Cheers
Stefan