A.Q. hat geschrieben: ↑
Es weiß jeder, dass es Windschatten gibt. Die Frage ist, wie viel er bei dem notwendigen Sicherheitsabstand von rund 50 Metern und anderen Abständen noch bewirkt. Und die Frage ist völlig berechtigt. ...
Die Frage ist natürlich völlig berechtigt, ist aber für mich persönlich schon längst beantwortet. Das kommt daher dass ich vor allem mit dem Motorroller auf BAB gerne Windschatten fahre und das spürt man dann auch ganz genau an der Windintensität und auch am Zurücknehmen können am Gasgriff wie der Windschatten wirkt. Bei Lkw-Tempo sind 50m Abstand ausreichend und die halte ich auch ein. Ich kann nur sagen dass man da deutlich noch den Windschatten bemerkt und sogar bei 100 m Abstand noch ein Effekt des Zurücknehmen Könnens am Gasgriff zu bemerken ist und oft auch noch Luftturbulenzen am Helm, also um den Motorroller und Fahrer herum.
Wieso sollte man auch nicht diesen Effekt für sich positiv nutzen können der jedem Lastzug mit Anhänger, jedem Eisenbahnzug und schon jedem Radfahrer in einem Radrennen zu Gute kommt.
Dazu freut es mich natürlich immer wenn ich mir noch das Objekt hinter dem ich herfahren kann aussuchen kann (mit einer möglichst großen und hohen Fläche am Heck) und wechsele auch gerne nochmal zwischendurch mal mein Objekt der Begierde wenn ein noch besser geeignet erscheinendes überholt.
env20040 hat geschrieben: ↑
Tja, mir ist es zu nah.
Selbst mit Abstandsassistenten.
Ich bevorzuge, nicht den Mindestabstand einzuhalten.
Fahre mal mit nem Abstand von 50 m hinterher, wundere Dich aber nicht wenn ein LKW irgendwann nach langsamer werden, blinken, Bremslichblinken, Schlangenlinien, mal wirklich bremst damit DEIN Abstand danach grösser wird.
50 m ist der Abstand zwischen 2 Markierungen.
Ich fahre ja oft Windschatten und sowas ist mir noch nie passiert. Ich meine damit, wie von dir beschrieben, eine gewollte Nötigung und Gefährdung des nachfolgenden Windschattenfahrers. Aber sicher wird es auch den ein oder anderen Lkw-Fahrer geben der seinen Führerschein zu Unrecht besitzt.
Faustregel für den Mindestabstand, Zitat:
"Außerhalb geschlossener Ortschaften bei guten Sicht- und Straßenverhältnissen gilt: Halber Tacho in Metern. Also die Geschwindigkeit durch zwei teilen das ergibt den Abstand zum nächsten Fahrzeug in Metern. Beispiel: Tempo 80 km/h = 40 Meter Abstand."