Ladesäulenverordnung

Ladesäulenverordnung

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Kennt jemand den aktuellen Stand der Verordnung ?

Das letzte was ich mitbekommen habe war, daß der Bundesrat die Lesung auf Februar verschoben hat,
da etliche Punkte überprüft werden sollten.

War der Budesrat schon tätig oder warten die die Landtagswahlen am 13.März ab ?
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Re: Ladesäulenverordnung

Spürmeise
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wwuno hat geschrieben:Kennt jemand den aktuellen Stand der Verordnung?
Wurde vom Bundesrat am 26.2. mit unbedeutenden Änderungen zugestimmt, d.h. falls die Bundesregierung dem zustimmt, kann sie mit allen lange bekannten Nachteilen unverzüglich in Kraft treten.

Die Aussprache der offenbar an Wahrnehmungsverzerrung leidenden Bundesratsabgeordneten über den "sehr gelungenen
Kompromis zur Definition eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts" findet sich hier ab S. 65.

Genauer gesagt ist es im Protokoll von Seiten der Bundesregierung absolut korrekt vermerkt, dass das von Bundesrat beschlossene Weglassen des Halbsatzes:
"unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als öffentlich zugänglich außer Betracht;"

bei der Definition eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts zu folgendem Ergebnis führt:

"Auch nach der Umsetzung der vom Bundesrat in seiner heutigen Sitzung noch zu beschließenden oben genannten Maßgaben werden unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung für die Zuordnung eines Ladepunktes als öffentlich zugänglich außer Betracht bleiben. "

Re: Ladesäulenverordnung

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  • Beetle
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Energyload meldet "Gute Nachricht für Elektroautobesitzer"

Gute Nachricht? Dieses Bürokratiemonster wird für einen deutlichen Rückgang der neu installierten Ladestellen sorgen. Damit will sich doch kein Hotel- oder Supermarktbetreiber rumschlagen müssen, der bislang an die Errichtung eines Ladepunktes für seine Kunden gedacht hat. *verschwörungstheoriemodus an* Wieder ein gutes Beispiel, wie unsere Regierung im Auftrag der Verbrennerlobby die Attraktivität von E-Autos klein zu halten versucht. *verschwörungstheoriemodus aus* Die Verordnung ist absolut unnötig. Schon jetzt ist praktisch jede öffentliche Ladesäule mit einem Typ 2 Anschluß ausgestattet, jede Schnellladestation hat einen Typ 2 und einen CCS Stecker. Nur einige ältere Stationen haben nur ein ChaDeMo Schnellladekabel, weil es bis 2014 noch kein einziges Auto mit CCS Anschluß gab (e-Up ab 2014). Die Betreiber sind dabei, diese älteren Stationen gegen sogenannte Triple-Charger zu tauschen, die sowohl Typ 2 Schnellladung mit Drehstrom, also auch Gleichstromschnellladung mit CCS und ChaDeMo Steckern anbieten. Der Markt regelt das also bereits in Eigenregie ganz gut. Die Mehrzahl der heute erhältlichen E-Autos hat einen ChaDeMo Anschluß zur Schnellladung. *verschwörungstheoriemodus an* In der Ladesäulenverordnung wird ein Schnellladestecker (CCS) zur Pflicht, der heute nur von 2 deutschen Herstellern in gerade einmal 3 Autos angeboten wird. (BMW i3, e-Up, e-Golf). In diesen drei Autos ist CCS nicht einmal Serienausstattung, sondern muss für rund 1000 extra gebucht werden. *verschwörungstheoriemodus aus* Gute Nachricht? "Am Bedarf vorbei" wäre noch zu schmeichelhaft. Ich nenne das armselig.

So mein Kommentar auf Facebook, wo ihn ja auch einige nicht so e-Auto affine Leute lesen. Daher einige Erklärungen mehr als hier im informierten Forenkreis nötig wären.
Meine E-Mobility Historie: Citroen Saxo electrique -> Renault Fluence -> Nissan Leaf -> Hyundai Ioniq

Re: Ladesäulenverordnung

Spürmeise
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wwuno hat geschrieben:Kennt jemand den aktuellen Stand der Verordnung ?
Die LSV ist am 17.3. in Kraft getreten. Verwantwortlich gezeichnet vom obersten Energiewendesaboteur, dem Dicken.

Re: Ladesäulenverordnung

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  • Berndte
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Ich habe mir mal erlaubt den Artikel zu kommentieren.
http://energyload.eu/elektromobilitaet/ ... d-stecker/

Müsst ihr nach unten scrollen.
Vielleicht fällt euch ja auch noch ein Kommentar ein.
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
2020 - : Renault Zoe ZE50 fullhouse
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Re: Ladesäulenverordnung

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um einen weiteren ergänzt
Renault ZOE Intens
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Re: Ladesäulenverordnung

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"Anhörung zur Ergänzung der Ladesäulenverordnung"
https://www.bdew.de/internet.nsf/id/201 ... -werden-de

"spontanes Laden an öffentlichen E-Tankstellen soll deutlich erleichtert werden"
http://www.iwr.de/news.php?id=31829

Kommt eine lange geforderte Bagatellgrenze für einfache Ladepunkte?
http://www.energate-messenger.de/news/1 ... n-entgegen
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäulenverordnung

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Hier noch ein Artikel zur Novelle der Ladesäulenverordnung
http://www.elektropraktiker.de/nc/aktue ... p-ja-aber/

Das Beispiel mit derVattenfall-Säule (knapp 50 in Deutschland), die ein RWE-Kunde nicht nutzen könne, dürfte wegen des barriere- und grundkostenfreie Roaming via Plugsurfing/TNM keine Relevanz haben.

Ansonsten steht viel Wahres darin - leider:

Die Zugangsfreiheit setzt ein Smartphone voraus. Das hat nicht jeder, und es will auch nicht jeder. Andere Systeme, beispielsweise auf RFID-Basis, sind nicht Bestandteil der Folgeverordnung, sie müssen deshalb von den Betreibern nicht angeboten werden.

Ein Smartphone braucht ein Netz. Die lückenhafte Netzabdeckung und die permanenten Netzausfälle bei den Marktführern Telekom, Vodafone und O2 machen ein verlässliches Laden in jeder Region Deutschlands zum Lottospiel.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäulenverordnung

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Nicht nur das. Es gibt keine einzige App unter Android zum Freischalten von Ladesäulen, die ohne Google-Dienste funktioniert (obwohl das technisch problemlos möglich ist ohne Google-Dienste auszukommen).

Das bedeutet, dass bei jeder Nutzung der App eine Information über diese Nutzung mit eindeutiger Google-ID und Standort an Google gesendet wird.

No go ...

marxx
OVMS e-Up/Leaf, FOS Ladestation Software
AHK Leaf, GE Android App, SteVe OCPP Raspi Image
http://www.arachnon.de/wb

Renault Twizy Life (Kaufakku) 06/2016,
VW e-Up! Style 07/2020, MVG AHK,
Tesla Model 3 09/2019, LR AWD AHK,
T@B 320 Wohnwagen.

Re: Ladesäulenverordnung

novalek
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Nun soll die Verordnungsrevision II das Bezahlen der Ladung vereinheitlichen. Konsequenz wäre, daß neue Ladesäulen z.B. von Park&Charge, die auf halb-geschäftlichen Betrieb aufbauen, fragwürdige Zukunft hätten. Auch die künftige Nutzung Von z.B. TNM, Ladenetz.de, etc. - Kartenverträgen verbleibt im nebulösen Bereich.
Aufgetreten wird hingegen die spontane Abschaffung des kostenlosen Ladung.
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