Genehmigung von Ladeinfrastruktur

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Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei Errichtung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine Genehmigung der Miteigentümer einzuholen. Normalerweise erfordert diese Einstimmigkeit (bauliche Veränderung). In diesem Fall kann aber von einer sog. Modernisierung ausgegangen werden. Die erfordert nur eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit. In der Praxis ist diese Hürde oft kaum zu nehmen. Sind die Miteigentümer nicht zu verbohrt, kann es (mit Glück) helfen, z.B. einen Verein wie electrify BW zur Eigentümerversammlung als Sachverständige bzw. für ein Kurzreferat einzuladen.

Der Bundesrat hat 2016 eine Gesetzesänderung initiiert, die die Bundesregierung auf nach der Bundestagswahl 2017 verschoben hat. Aktueller Status im DIP. Dort ist auch die Stellungnahme der BReg herunterladbar, die jedoch offenbar abwartet, was bei anhängigen Gerichtsverfahren herauskommt, um das Gesetz dann passend zu formulieren. Das kann noch lange dauern, zwischenzeitlich stehen alle im Regen, die eine Förderung vom BMVI beantragt haben aber keine Genehmigung der WEG bekommen.

Bauantrag

Wer etwas bauen will braucht eine Baugenehmigung. Es sei denn das zu bauende Ding ist baugenehmigungsfrei. Was baugenehmigungsfrei ist steht in der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer. Ladestationen stehen da nicht drin (wohl aber Erdgastankstellen!). Also muss man sich das anders herleiten.

Also: Zuständige Baubehörde anrufen (besser: hingehen), Situation beschreiben. Bekannt sind bisher nur Fälle, in denen dabei einvernehmlich rausgefunden wurde, das keine Baugenehmigung benötigt wird. Aber besser so als das es nachher Ärger gibt.

Öffentliche Fläche: Sondernutzungserlaubnis

Wer auf einer öffentlichen Fläche statt auf seinem eigenen Grundstück bauen will (städtischer Parkplatz, Straßenrand, ...) braucht von der zuständigen Kommune eine Sondernutzungserlaubnis. Das ist sehr individuell und je nach Stadt ganz leicht und kostenlos bis hin zu völlig unmöglich. In kleinen Gemeinden ist das tendenziell einfacher. Ins Rathaus gehen und sich durchfragen.

Wer auf seinem eigenen Grundstück bauen will braucht das natürlich nicht. Wer auf fremden Grundstücken bauen will braucht eine Einverständniserklärung.

Öffentliche Fläche: Verkehrsrechtliche Anordnung

Wer auf öffentlicher Fläche baut benötigt eine "verkehrsrechtliche Anordnung". Das ist ein Zettel auf dem steht, welche Schilder daneben aufgestellt hingehören. Bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Stadt oder Landkreis) fragen.

Meldung bei Bundesnetzagentur

Ladestationen für öffentliche Nutzung sind bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Ist gar nicht schlimm!

Versteuern

Wer den Strom verkauft und dabei womöglich noch Gewinn erzielt, betreibt ein Gewerbe. Also: Gewerbeschein beim Ordnungsamt besorgen und passende Steuererklärung abgeben, wenn nicht sowieso vorhanden.