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Geändert von: Georgjoseph am: 25.03.2023 um 12:40
...Abrechnungsdienstleister. OCPP Protokoll Siehe [1] Verfahren für die Abrechnung von Ladestationen Die nachfolgend angeführten Verfahren korrelieren mit der vom Nationale Plattform Zukunft der Mobilität ( NPM ) eingeführten Unterscheidung zwischen privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur, stehen aber nicht zwangsläufig in eindeutigen 1:1 Beziehungen zueinander. So spricht beispielsweise , bei entsprechender technischer und wirtschaftlicher Eignung, nichts dagegen die Nutzung von privater Ladeinfrastruktur über Roaming zu ermöglichen und auch abzurechnen. 1.) Direktzahlung Das zentrale Kennzeichen der in der Ladesäulenverordnung geforderten Punktuelle Aufladen ( link. ) ist die Tatsache, dass der Nutzer (der Käufer) dem Betreiber der Ladestation (Verkäufer) nicht bekannt ist. Der Käufer zahlt nach Erhalt der Leistung „direkt“, über Bargeld (theoretisch möglich), über Kartenterminal oder nutzt ein Web-basiertes Zahlungsmittel. Alternativ wird von verschiedenen Anbieter der Begriff Ad-Hoc Nutzung synonym verwendet. Bei Einsatz eines Kartenterminals oder eines Web-basierten Zahlungsmittel erfolgt die Autorisierung des Ladevorganges in der Regel durch eine „Vor-Autorisierung eines festgesetzten Betrages“ mit Start des Ladevorganges. Nach Abschluss des Ladevorganges der die tatsächlich aufgelaufenen Kosten gegenüber dem Zahlungsmedium belastet. 2.) Roaming Bei der Zahlungsart Roaming ist der Nutzer Vertragspartner eines E-Mobility-Providers (EMP). Die Autorisierung des Ladevorganges findet durch den EMP statt. Der Betreiber der Ladestation verrechnet die Nutzung der Ladestation an den EMP. Dieser verrechnet dann, oftmals monatlich, die aufgelaufenen Nutzungen an die eigenen Kunden. Für die eigentliche Autorisierung an der Ladestation stellt der EMP Autorisierungsmedien in Form von RFID- Karten (Dongle) oder Smartphone-App bereit. 3.) vertragsbasiertes Laden Beim vertragsbasierten Laden steht der Nutzer in einem Vertragsverhältnis mit dem Betreiber der Ladestation und nutzt ein durch den Betreiber bereitgestelltes Autorisierungsmedium (RFID-Karte oder Smartphone-App). Die Abrechnung ist abhängig vom Vertragsverhältnis. Beim Mitarbeiterladen, dh. Aufladen eines privaten PKW eines Mitarbeiter zu vergüngstigten Konditionen erfolgt oftmals eine monatliche Rechnungsstellung, ggf. Verbunden mit einem Sepa Lastschrifteinzug. Abrechnungsdienstleister be ENERGISED Kontakt: be ENERGISEDHardware: ...