Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

dkt
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Bei dem Versuch den E-Up in Sachen Batterie zu bewerten, bin ich auf folgende Zusammenhänge gestoßen:

Auf die Batterie gibt VW großzügige 8 Jahre Garantie bzw. bis 160.000 km

Aber – und da bin ich noch auf nicht bestätigte Informationen gestoßen, macht VW in den Garantiebedingungen es davon abhängig, wie der Halter die Batterie behandelt.

Also 18,7 kWh beträgt die Nennleistung. Wenn man hiervon eine schonende Mindestspeichermenge von ca 10% annähme, dann stünden für die Reichweite etwa 17 kWh zur Verfügung. Nimmt man jetzt die optimistische Angabe von VW für den Verbrauch auf 100 km von 11,7 kWh so ergibt das eine maximale rechnerische Reichweite von nur 145 km (Werksangabe nach NEFZ 160 km).

Nimmt man nun den Schnelladeprozess für 80% mit Gleichstrom, so kommt man auf einen c Wert von 1,6 (bei 30 Minuten Ladezeit mit DC von rechnerischen 29,92 kW).

Nun zur Gretchenfrage. Bei Laden an einer CCS Station mit 40 kW (c Wert 2,14), wird von VW berichtet, dass bei häufigem Nutzen, die Lebensdauer sinkt. Ist das nun bestimmend für eine Verletzung der Garantievoraussetzungen, oder nicht?

Bei Vollgas leistet der Motor kurzfristig 60 kW (bis zu 1 Minute). Der c Wert würde dann auf 3,21 klettern. Ich vermute mal bei maximaler Rekuperation ebenso. Sind diese Betriebszustände (häufig CCS 40 kW laden, bzw. 60 KW Motorleistung und Rekuperation) nun von der Garantie und Ihrer Bestimmungen gedeckt, oder nicht?

Denn was würde passieren, wenn die Speicherleistung nach – sagen wir mal – 2 bis 3 Jahren, auf unter 80% sinkt (Motorspitzenleistung + Heizung im Winter+ CCS), weigerte sich dann VW die Batterie auf Garantie zu ersetzen? Welche Möglichkeiten (Registrierte Betriebszustände im Autocomputer) würde VW dann als Beweis nutzen?

eine Quelle dazu:

http://ww2.autoscout24.de/erstkontakt/v ... 75/379727/
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Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

molab
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Grundsätzlich ist eine Garantie eine freiwillige Leistung und daher strukturierbar. Wenn VW aber Dinge ausschließen würde, die zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs gehören (CCS-Ladung, Rekuperation nach Betriebsanleitung), wären solche Ausschlüsse in AGB zumindest gegenüber Verbrauchern unwirksam - und die Garantietexte sind AGB. Ergo: VW kann die Garantie nicht so beschränken, wie Du befürchtest. Sie müssten dann schon in die Betriebsanleitung schreiben "starke Reku nicht nutzen" oder "CCS nur einmal im Jahr" o.ä. - müssten sich dann aber die Frage gefallen lassen, weshalb sie die Funktionen dann (teils aufpreispflichtig) einbauen.
Nein, ich würde mir da genau Null Sorgen machen. Entweder weiß VW, was sie da technisch tun oder sie haben die Risiken akzeptiert und anders abgesichert.
Ich weiß nicht, ob der Up die Batterie temperiert - wenn er sie temperiert, bestehen viele Risiken ja sowieso nicht annähernd in der Weise wie bei untemperierten Batterien. Damit meine ich nicht nur eine effektive Kühlung im Sommer, sondern auch eine Wärmung im Winter.

Spannender fände ich die Frage, welche Restkapazität VW denn nach 8 Jahren / 160 Tkm denn nun garantiert. Oder geht die Garantie nur auf Totalausfall? Dann hielte ich sie für eine leere Hülle - interessant sind nur Kapazitätsgarantien.
BildSmart ED3 Cabrio, Rekupaddel, SHZ, TFL, etc.; Lader: RTP Bettermann + HausBus
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Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

TeeKay
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Laut http://www.goingelectric.de/forum/vw-e- ... tml#p46818 müssen 5 von 17 Modulen defekt sein, damit die Garantie greift. Ich vermute, dass ein Kapazitätsverlust von mehr als 25% gemeint ist.

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

dkt
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Also bestimmungsgemäße Nutzung darf nicht ausgeschlossen werden, verstehe ich. Weiter ist es für die Pflege der Batterie eigentlich wichtig, ob eine Klimatisierung besteht und wenn ja, auch beim Laternenparken.

Das mit dem Modulpreis halte ich für einen Witz. Bedenklich stimmt mich auch die Behauptung, dass es um, den Ausfall von Modulen geht. Das würde dann der Fall sein, wenn im Modul alle Zellen in Serie geschaltet sind. Also, wenn eine ausfällt, fällt das Modul aus. Bei nur 17 Modulen ist das Ausfallsrisiko dann groß. Fünf Module als Garantieuntergrenze ist total unbefriedigend, denn das wären schon 29,41%. Restkapazität dann knapp über 70'%. :shock:

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

molab
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Ich glaube nicht, dass ein ernsthaftes Ausfallrisiko für Module besteht. Die werden nur langsamer oder schneller degradieren, aber eher nicht ausfallen im Sinne von spannungslos sein. Daher meine Frage nach der Gesamtkapazität. Wenn die nicht in der Garantie steht, ist die Garantie für mich nicht interessant.
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Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

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Wie sind denn die Module inetrn augebaut? Sind dort eine gewisse zahl von zellen parallel und die 17 module zusammne ergeben dann die Endspannung?
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

vw-eup
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TeeKay hat geschrieben:Laut http://www.goingelectric.de/forum/vw-e- ... tml#p46818 müssen 5 von 17 Modulen defekt sein, damit die Garantie greift. Ich vermute, dass ein Kapazitätsverlust von mehr als 25% gemeint ist.
Das ist nicht ganz richtig. Diese genannten Bedingungen gelten für Dänemark. Im Katalog und der Bordliteratur (Garantiebedingungen) für Deutschland ist diese Einschränkung nicht genannt.

Auch zur Schnelladung im Bordbuch steht lediglich das häufiges Schnelladen zum einer Kapazitätseinschrankung führen kann.
Eine Vorschrift zur Verwendung der CSS Ladung steht in den Unterlagen nicht.
(ich gehe aber davon aus die Ladung wie bei allen anderen Herstellern aufgzeichnet werden)

Die Batterie im e-up wird nicht zusätzlich beheizt oder gekühlt. Die Batterie ist einer Thermobox die vor den Temperaturextremen (warm /kalt ) schützen soll.

Zur Kapazität: Ich denke das die Tatsächliche Kapazität höher liegt als die tatsächlich Kapazität die genutzt wird. ( 11,7 kwh /100 km Verbrauch x 1,6 (160 km nach NEFZ) = 18,7 kwh.

Es sind 204 Zellen in 17 Modulen
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bild1.jpg

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

dkt
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Irgendwie stochern wir noch, bei dieser Batterie, im Nebel. Die Firmenangaben sind:

204 Zellen, 17 Module, 374 Volt Batteriespannung. Nachdem die Batterie 374 Volt aufbaut, gehe ich davon aus, dass etwa jede zweite Zelle parallel geschaltet ist, bzw. die Eigenspannung bei 3,67 Volt liegt.

Wenn ich nun richtig in meiner Annahme läge, dann enthält das Modul 12 Zellen davon 50% parallel. Stirbt eine der 12 Zellen, dann reduziert das Modul, zumindest (nur für den Fall dass jeweils Paare parallel im Modul, seriell geschaltet werden) zumindest seine Speicherleistung um 50%. Wären es zwei Blöcke von 6 + 6 parallelgeschaltet, dann wäre es ebenso. Ein Modul von 17, mit einer reduzierten Speicherleistung von 50%, reduziert die gesamte Speicherleistung um 2,94% also fünf Module je zur Hälfte nur 14,71%. Nachdem aber von Ausfall gesprochen wird, ist die Berechnung theoretisch. Auch kann ich nicht abschätzen, ob dann die Zellen vom BMS so geschaltet werden, dass nur ein Spannungsabfall vorhanden ist. Die Zahl 17 macht es unwahrscheinlich, dass jeweils die Hälfte der Module seriell geschaltet sind. Selbst dann ist der Ausfall einer Zelle sicherlich dramatisch.

Vielleicht mache ich jetzt gedankliche Fehler. Wie dem auch sei, die Garantieleistung müsste eigentlich weiter definiert werden. Ist es eine Garantie pro Modul, pro Zelle, oder für die ganze Batterie?

Auch treibt mich nach wie vor der Gedanke um. Was ist mit dem E-Up Laternenparker, der keine eigene Standortlademöglichkeit hat, aber selbst auch im Winter, nahebei eine funktionierende CCS Station hat. Seine Ladelogik ist dann sicherlich, entweder vor oder nach der Arbeit, dort mal eine halbe Stunde zu hängen (vielleicht ist sogar in der Kneipe um die Ecke, sein Stammtisch). Hat der nun ein erhöhtes Risiko? 40 kW bei minus 5 Grad oder kälter? Oder reguliert die schlaue Ladeelektronik die kW Menge nach Batterietemperatur, rauf oder runter? Hat er dann bei minus 20 Grad genügend Ladung?

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

vw-eup
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Das steht in den Unterlagen zur Gewährleistung der Hochvoltbatterie : (mehr nicht)

(Vorschriften zur Ladung stehen keine in der Bedienungsanleitung)
Dateianhänge
Bild2.jpg

Re: AW: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

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dkt hat geschrieben: Was ist mit dem E-Up Laternenparker, der keine eigene Standortlademöglichkeit hat,
Ich behaupte mal so etwas gibt es nicht. Oder?
Also ich käme mit der Reichweite beim Zweitwagen schon zurecht, aber morgens voll sein muss der dann unbedingt.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.
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