Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

DaCore
  • Beiträge: 211
  • Registriert: So 20. Okt 2013, 07:52
  • Hat sich bedankt: 1 Mal
read
VW wird sich hauptsächlich vor Tuning schützen wollen. Es sind sicher auch nur Kennfelder, wie beim Verbrenner, die die Leistungsgrenzen vorgeben und gerade dort ist die Batterie das begrenzende Element im Antriebsstrang. Wer sein eUp beim Tuner zum i3 Jäger macht, sollte keine Garantie in Anspruch nehmen dürfen, finde ich soweit i.O.

Bei den Zellen/Modulen habe ich weniger Bedenken, die sind von Panasonic. Wer sich in der Zellszene auskennt, weiß, dass Panasonic zur Zeit die qualitativ besten Zellen herstellt. Auch Tesla hat nicht ohne Grund auf Panasonic beim Model S gesetzt.
Anzeige

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

dkt
  • Beiträge: 764
  • Registriert: Mi 5. Jun 2013, 08:19
read
DaCore hat geschrieben:VW wird sich hauptsächlich vor Tuning schützen wollen. Es sind sicher auch nur Kennfelder, wie beim Verbrenner, die die Leistungsgrenzen vorgeben und gerade dort ist die Batterie das begrenzende Element im Antriebsstrang. Wer sein eUp beim Tuner zum i3 Jäger macht, sollte keine Garantie in Anspruch nehmen dürfen, finde ich soweit i.O.
Natürlich gibt es bei allen Fahrzeugen keine Garantie, für Veränderungen der werksseitig verkauften Technik. Doch hier behauptet VW in der Betriebsanleitung, dass zu häufiges Schnellladen der Batterie schadet, obwohl das Schnellladen werksseitig möglich gemacht wird.

Ich bin nicht überzeugt, von diesem Hinweis. Entweder begrenzt VW das Schnellladen auf eine garantieverträgliche Frequenz, oder es streicht den Hinweis in der Betriebsanleitung. Wenn nicht so, dann bleibt der Widerspruch zur Garantie bestehen.

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

eCar
  • Beiträge: 690
  • Registriert: So 3. Nov 2013, 10:43
  • Hat sich bedankt: 2 Mal
  • Danke erhalten: 14 Mal
read
Sicherlich steht in der Betriebsanleitung eines Verbrennungsautos auch, dass häufiges hochtouriges Fahren - insbesondere im kalten Zustand - dem Motor schadet. Und das obwohl es werksseitig möglich gemacht wird. Trotzdem führt das Ganze bestimmt nicht zum Ausschluss der Garantie. Genauso wird es sich auch hier mit dem Schnellladen verhalten.

Seid doch froh, dass VW diesen Umstand in der Anleitung offen zugibt. Nach Ablauf der Garantie kann dann jeder für sich entscheiden, ob er die beschleunigte Alterung der Batterie durch Schnellladen in Kauf nimmt. Genauso wie der Fahrer eines Verbrennungsautos entscheiden kann, ob er schonend mit dem Motor umgeht oder ihn regelmäßig kalt in den Begrenzer dreht. Dann braucht er sich aber auch nicht zu wundern, wenn schon nach wenigen Jahren große Reparaturen anstehen...

Gruß
eCar

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

dkt
  • Beiträge: 764
  • Registriert: Mi 5. Jun 2013, 08:19
read
eCar hat geschrieben:Sicherlich steht in der Betriebsanleitung eines Verbrennungsautos auch, dass häufiges hochtouriges Fahren - insbesondere im kalten Zustand - dem Motor schadet. Und das obwohl es werksseitig möglich gemacht wird. Trotzdem führt das Ganze bestimmt nicht zum Ausschluss der Garantie. Genauso wird es sich auch hier mit dem Schnellladen verhalten.
Halt, halt eCar, so einfach ist der Vergleich nicht. Beim Verbrenner wird grundsätzlich vor zwei Problemen gewarnt. Erstens darfst Du den Motor nicht in den roten Drehzahlbereich bringen und zweitens musst Du warten bis er warm geworden ist, bevor Du in hochdrehen kannst. D.h. Deine Fahrweise und nur das, wird begrenzt.

Nun zum e-up: Der wird also seine 160 km – mit Ökoprogramm – fahren und geht jetzt, wegen der Streckenlänge an die Schnellladesäule, bevorzugt CCS. Das heißt Du betreibst dieses Auto vollständig nach den Regeln, was Du beim Verbrenner nicht getan hast, nur wird das auch zum Risiko, wenn Deine tägliche Strecke über 200 km ist. Dann fährst Du mit dem Bewusstsein, dass Du möglicherweise die Garantie verlierst. Das kann es ja wohl nicht sein. Es bleibt dabei: VW muss hier Klarheit schaffen, entweder wird die Frequenz der Schnellladungen begrenzt, oder es wird die Garantie dahingehend erweitert.

So wie es jetzt ist, ist es unbefriedigend vage.

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

TeeKay
read
Ein häufig bei Starkregen (Schnellladen) genutzter Scheibenwischer wischt irgendwann nicht mehr so gut, aber er funktioniert weiterhin. Niemand käme auf die Idee, den Scheibenwischer auf Garantie tauschen zu wollen.

Eine Garantie garantiert, dass das Auto keine konstruktionsbedingten Mängel aufweist. Eine alternde Batterie ist kein konstruktionsbedingter Mangel, sondern konstruktiv nicht zu verhindernder Verschleiß. Eine häufig schnell geladene Batterie verschleißt naturgemäß schneller, wobei der schnellere Verschleiß kein Grund zur Inanspruchnahme der Garantie ist. Eine stärker verschlissene Batterie funktioniert immer noch, nur eben nicht mehr mit der Nennkapazität.

Wer sich also einen e-up kauft, um damit täglich 200km unter Inanspruchnahme von CCS zu pendeln, der hat nicht nur zuviel Zeit, sondern auch das falsche Auto.

Re: AW: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

molab
  • Beiträge: 1370
  • Registriert: Di 26. Feb 2013, 16:40
  • Wohnort: Köln
read
TeeKay hat geschrieben:Wer sich also einen e-up kauft, um damit täglich 200km unter Inanspruchnahme von CCS zu pendeln, der hat nicht nur zuviel Zeit, sondern auch das falsche Auto.
Jep - und das gilt genau so auch für andere Autos. Wobei ich 200km pro Fahrt sagen würde (meintest Du vermutlich auch so).
Wie auch immer: Die VW-Anleitung spricht von "nicht überwiegend CCS", das ist sehr weich formuliert und eher Appell als harte Verpflichtung. Das macht mir keine Kopfschmerzen.
BildSmart ED3 Cabrio, Rekupaddel, SHZ, TFL, etc.; Lader: RTP Bettermann + HausBus
Eigenstromladung: PV: SMA/Solarwatt 3,2kWp; KWK: EcoPower 1.0; Puffer: SMA SI 6.0, Pb 30(15)kWh nur für KWK

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

dkt
  • Beiträge: 764
  • Registriert: Mi 5. Jun 2013, 08:19
read
TeeKay hat geschrieben:Ein häufig bei Starkregen (Schnellladen) genutzter Scheibenwischer wischt irgendwann nicht mehr so gut, aber er funktioniert weiterhin. Niemand käme auf die Idee, den Scheibenwischer auf Garantie tauschen zu wollen.

Eine Garantie garantiert, dass das Auto keine konstruktionsbedingten Mängel aufweist. Eine alternde Batterie ist kein konstruktionsbedingter Mangel, sondern konstruktiv nicht zu verhindernder Verschleiß. Eine häufig schnell geladene Batterie verschleißt naturgemäß schneller, wobei der schnellere Verschleiß kein Grund zur Inanspruchnahme der Garantie ist. Eine stärker verschlissene Batterie funktioniert immer noch, nur eben nicht mehr mit der Nennkapazität.
Sorry, das kann ich so nicht nachvollziehen. Denn, auf Scheibenwischerblätter gibt es - soweit ich weiss - keine Garantie. Ausserdem verschleißen - um den Vergleich zurechtzurücken - Scheibenwischerblätter eher auf zu trockener Scheibe als denn im Starkregen.

Bei der Batterie garantiert VW bis 160.000 km mindestens 70% Speicherfähigkeit gemessen am Ursprung. Da wird das Schnellladen eingeschlossen, um dann in der Betriebsanleitung, durch die Hintertür, wieder in Frage gestellt zu werden.

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

DaCore
  • Beiträge: 211
  • Registriert: So 20. Okt 2013, 07:52
  • Hat sich bedankt: 1 Mal
read
Nicht öfter DC als AC laden, so würde ich es interpretieren. Ich verstehe die Bedenken, nur den Use-Case, in dem dieser spezielle Fall auftreten könnte, halte ich zur Zeit für sehr unrealistisch.

Andererseits könnte VW (oder auch jeder andere Hersteller) die Ladeleistung an der DC-Ladesäule nach x Ladevorgängen einfach runterdrehen. Das Fahrzeug gibt nämlich die Leistungsgrenzen vor und wenn die Säule diese nicht einhält, wird normalerweise das Laden abgebrochen.

Genauso zieht jeder Hersteller bei niedrigen Temperaturen die Ladeleistung massiv runter, Stichwort Lithium-plating. Da haben alle Angst vor... ;)

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

dkt
  • Beiträge: 764
  • Registriert: Mi 5. Jun 2013, 08:19
read
DaCore hat geschrieben:Nicht öfter DC als AC laden, so würde ich es interpretieren. Ich verstehe die Bedenken, nur den Use-Case, in dem dieser spezielle Fall auftreten könnte, halte ich zur Zeit für sehr unrealistisch.
Das wäre eine Möglichkeit, da stimme ich Dir zu. Nur, wenn man im täglichen Gebrauch, noch darauf achten müsste, beide Ladevorgänge pari zu halten, dann könnte es schnell für den Laternenparker eng werden. Denn der, so er keine Steckdose in der Nähe hat, ist zwangsweise, routinemäßig auf DC Schnellladen angewiesen. Darf der dann keinen E-Up im Ernstfall zum Kauf in Erwägung ziehen?

Ich meine, VW könnte eigentlich hier Klarheit schaffen, was denn Sache ist. Wenn nicht, dann weiss man vielleicht noch zu wenig über die eigene Batterie, was ich auch verstehen könnte. ;)

Re: Batterie Garantie E-Up - Überlegungen

mstaudi
  • Beiträge: 691
  • Registriert: Sa 2. Feb 2013, 20:22
  • Hat sich bedankt: 1 Mal
  • Danke erhalten: 8 Mal
read
Hallo an die Runde,
der e-UP! ist doch eigentlich ein Kleinstwagen und von daher ein typischer 2. Wagen. Von daher kommen da doch kaum jemals 160.000km zusammen. Zumindest nicht in kurzer Zeit. Und was in 10 Jahren ist??? Ich sehe für mich da kein Problem mit der Batterie Garantie. Ich denke dass ich eher in 5 Jahren neidisch auf die dann möglichen Reichweiten bei Neufahrzeugen schauen werde. DAs ist aber bei allen derzeitigen e-Mobilen so.
Bei mir wird's immer wahrscheinlicher dass es der e-Up! wird. Mir schmeckt die Batteriemiete beim Zoe überhaupt nicht :roll:
Gruß, mstaudi
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „e-up!, Citigoe iV, Mii electric - Batterie, Reichweite“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag