Die Zwickmühle

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miasma
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Moin Leute!

Habe im Februar diesen Jahres meinen e-Golf bestellt und soeben vom Händler erfahren, dass das Teil in der KW45 fertig sein soll. Das Auto wird als Dienstwagen geleased.
Nun wurde ja die Tage bekannt gegeben dass der Bund die 1% Regelung für Elektroautos auf 0,5% setzen wird. Das gilt allerdings erst nur für Autos die AB dem 01.01.2019 zugelassen werden. KW45 wäre quasi die erste Woche im November.
Da ich schon so unfassbar heiß auf dieses Auto bin und seit Februar einfach jeden Tag darauf hinfieber wird es für mich sehr sehr schwer das Auto bis Anfang Januar stehen zu lassen. Die Frage wäre; GEHT das überhaupt? Könnte ich das Auto etwa gut zwei Monate in Wolfsburg stehen lassen ? Wenn nicht, was wären die Möglichkeiten das Auto schon vorher zu bekommen ohne auf den Bonus verzichten zu müssen? Kann man ein Kurzzeitkennzeichen dran machen bis Anfang Januar?
Welches Datum wird beim Staat beachtet? Das Datum an dem der Leasing/Kauf-Vertrag abgeschlossen wurde (Februar) oder das Anmelde-Darum?
Ich bin echt in einer Zwickmühle und weiß irgendwie nich was ich machen soll.

Vielleicht könnt ihr mir ja etwas weiterhelfen.

Liebe Grüße
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Re: Die Zwickmühle

Rita
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Kurzzeitkennzeichen gelten immer nur 5 Tage....

wenn der Wagen nicht in Wolfsburg stehen bleiben kann...

evtl mit Kurzzeitkennzeichen abholen ....und Dein Händler stellt den dann solange ins Schaufenster...??


Rita

Re: Die Zwickmühle

miasma
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Rita hat geschrieben:Kurzzeitkennzeichen gelten immer nur 5 Tage....

wenn der Wagen nicht in Wolfsburg stehen bleiben kann...

evtl mit Kurzzeitkennzeichen abholen ....und Dein Händler stellt den dann solange ins Schaufenster...??


Rita

Okay, daran habe ich noch nich gedacht! Das wäre vielleicht eine gute Idee vielen Dank

Re: Die Zwickmühle

LorE
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Hallo,
ich habe genau das gleiche Problem. Ob wohl folgendes Funktioniert. Unser Firmen eGolf soll in KW44 kommen. Ich gehe jetzt zum Gewerbeamt melde ein Unternehmen an. Dieses Unternehmen kauf den eGolf. Dann habe ich 2 Monate Spaß und verkaufe das Fahrzeug am 1.1.2019 meiner richtige Firma.

Re: Die Zwickmühle

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LorE hat geschrieben:Hallo,
ich habe genau das gleiche Problem. Ob wohl folgendes Funktioniert. Unser Firmen eGolf soll in KW44 kommen. Ich gehe jetzt zum Gewerbeamt melde ein Unternehmen an. Dieses Unternehmen kauf den eGolf. Dann habe ich 2 Monate Spaß und verkaufe das Fahrzeug am 1.1.2019 meiner richtige Firma.
Wenn du die Kaufprämie des Bundes in Anspruch nehmen solltest, wird das so nicht funktionieren, denn die Mindesthaltedauer liegt mal bei sechs Monaten. Und bei der neuen Dienstwagen-Förderung bin ich mir nicht sicher, ob diese nicht auf die Erstzulassung beschränkt ist (das "Kleingedruckte" dazu habe ich noch nicht im Netz finden können), was im Rahmen des politisch Schlitzohrigen läge.
Viele Grüße
Norbert
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Re: Die Zwickmühle

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Wird wohl letzten Endes nur der Händler sagen können. Mein eGolf, auch geleast, kam kurz vor Weihnachten an. Mein freundlicher hat drauf bestanden, dass ich ihn noch im gleichen Jahr zulasse.
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Re: Die Zwickmühle

LorE
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Hallo Zusammen,
ich habe am Freitag mit meinem Händler telefoniert. Wir haben die Auslieferung nun von KW 44 auf KW1 verschoben. Wir haben den Wagen am 19.01 bestellt. Ob wir jetzt 9 Wochen mehr oder weniger warten macht den Braten auch nicht Fett. Ich rechne aber ehr mit einer Abholung in der ersten Feb. Woche.

Re: Die Zwickmühle

360SL
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Fraenkl hat geschrieben:Wird wohl letzten Endes nur der Händler sagen können. Mein eGolf, auch geleast, kam kurz vor Weihnachten an. Mein freundlicher hat drauf bestanden, dass ich ihn noch im gleichen Jahr zulasse.
Wie das?
ICH lege doch wohl fest wann mein Auto zugelassen wird!

Reinhard
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Re: Die Zwickmühle

LorE
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360SL hat geschrieben:
Fraenkl hat geschrieben:Wird wohl letzten Endes nur der Händler sagen können. Mein eGolf, auch geleast, kam kurz vor Weihnachten an. Mein freundlicher hat drauf bestanden, dass ich ihn noch im gleichen Jahr zulasse.
Wie das?
ICH lege doch wohl fest wann mein Auto zugelassen wird!

Reinhard
Relevant ist aber das Rechnungsdatum. Das legt der Händler fest.

Re: Die Zwickmühle

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Na dann mal ein herzliches Willkommen im Club für alle. :cry:

Ich habe wahrscheinlich das gleiche Problem mit dem Kona und habe es auch schon in anderen Threads geschrieben.
Laut meinem Steuerberater und dem vorläufigen Gesetzestext gilt für die Höhe der Versteuerung das Rechnungsdatum des Fahrzeuges. Das Zulassungsdatum entscheidet nur über den Beginn des Abschreibungszeitraums.

Solange mir nichts besseres einfällt, gehe ich davon aus die Anschaffung zu verschieben. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich das durchstehen soll... :?

Aber vielleicht kommt ja noch ein Geistesblitz und mit dem Händler muss ich auch noch reden.
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