Die Zwickmühle

Re: Die Zwickmühle

energieberater
  • Beiträge: 328
  • Registriert: Sa 13. Sep 2014, 18:20
  • Hat sich bedankt: 4 Mal
  • Danke erhalten: 12 Mal
read
Diese 1% und kommende 0,5% Regelung ist doch zum Ausgleich des geldwerten Vorteils und hat mit der Steuer des Nutzers zu tun. Was hat die Zulassung mit dem geldwerten Vorteil zu tun? Bis ins jahr 2019 ist es ein Poolfahrzeug und ab 2019 wird dir das Auto zur privaten Nutzung überlassen, ab dann hast Du ja erst den geldwerten Vorteil.


Wieviel wird eigentlich vom Listenpreis für die Battterie abgezogen? Bleibt das oder wird es gekürzt?
Mitglied bei Electrify-BW
wir sehen uns, bei e-Mobilitätsveranstaltungen in der Region
Erfahrungsaustausch, Geschichten, oder einfach nur nette E-Mobilisten/innen treffen
Anzeige

Re: Die Zwickmühle

Misterdublex
  • Beiträge: 7350
  • Registriert: Do 7. Aug 2014, 00:07
  • Wohnort: Ruhrgebiet
  • Hat sich bedankt: 786 Mal
  • Danke erhalten: 1528 Mal
read
Mach dir um die Zeit nach hinten mal keine Sorgen.
Unser e-Golf stand beim Händler auch zu einer Woche X drin zur Auslieferung. Zwischen dieser besagten Woche und der physischen Anwesenheit des Fahrzeugs vergingen dann nochmals 4 Wochen, da die Bereitstellung zur Übergabe an den Händler nut in bestimmten Slots erfolgen kann und die waren alle voll.
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
08/2018 bis 09/2021: Smart Ed 451,
11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.

Re: Die Zwickmühle

LorE
  • Beiträge: 32
  • Registriert: So 13. Aug 2017, 21:44
  • Danke erhalten: 1 Mal
read
energieberater hat geschrieben:Diese 1% und kommende 0,5% Regelung ist doch zum Ausgleich des geldwerten Vorteils und hat mit der Steuer des Nutzers zu tun. Was hat die Zulassung mit dem geldwerten Vorteil zu tun? Bis ins jahr 2019 ist es ein Poolfahrzeug und ab 2019 wird dir das Auto zur privaten Nutzung überlassen, ab dann hast Du ja erst den geldwerten Vorteil.

Wieviel wird eigentlich vom Listenpreis für die Battterie abgezogen? Bleibt das oder wird es gekürzt?
Bitte die Gesetzesvorlage nochmal lesen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=4
Die Neuregelung ist für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind, anzuwenden, die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden/quote]
AntwortenAntworten

Zurück zu „e-Golf - Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile