Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

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Re: Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

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psychoelektra hat geschrieben:Ja Mei. Du hast es nicht verstanden ...
Oder du nicht.
Bestimmte AHKs inklusive der Festigkeitsgutachten für den Anbau genau an dieser Karosserie liegen bereits vor.
Das Problem ist nur, wie Mei es auch schreibt, einen fähigen Prüfer mit genügend Rückrad zu finden. Die meisten machen es sich wohl lieber schön einfach, wer nimmt auch als Prüfer schon gerne den steinigeren Weg für sich ? Hier und da gabs mal eine Ausnahmeerscheinung. Die Mehrheit schickt da aber doch lieber mit irgendwelchen Schutzbehauptungen die Kunden wieder vom Hof . Kann ich auch verstehen, wer sich als Prüfer die Mehrarbeit damit macht und die Verantwortung für seine Eintragung übernimmt erhält am Ende des Monats deshalb keineswegs mehr Gehalt von seinem Arbeitgeber überwiesen, weil er einem E-Fahrer aus der "Patsche" geholfen hat.Der Anreiz für Prüfer hier eine gute Arbeitsleistung abzuliefern ist von ziemlich ideeller Natur.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023
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Re: Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

Zoidberg
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bm3 hat geschrieben:Es muss doch schon mindestens ein Gutachten dazu geben, gleiche Karosserie, für GTE usw.
Der e-Golf hat eben nicht die gleiche Karosserie wie der Verbrenner-Golf (ob GTE weiß ich nicht).
Siehe Seite 8 & 9 im SSP530.

Re: Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

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Wenn da wesentliche Karosserie-Änderungen beispielsweise gegenüber dem GTE sind, dann hilft halt nur eine neues Belastungs-Gutachten für etwa 10k€.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

Mei
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Zoidberg hat geschrieben:
bm3 hat geschrieben:Es muss doch schon mindestens ein Gutachten dazu geben, gleiche Karosserie, für GTE usw.
Der e-Golf hat eben nicht die gleiche Karosserie wie der Verbrenner-Golf (ob GTE weiß ich nicht).
Siehe Seite 8 & 9 im SSP530.
Da ist doch nix zu sehn, ausser das hinten alles gleich ist.
Also einfach mal eine Zubehöranhängerkupplung kaufen. Dran bauen und ab zum TÜV.

Re: Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

Mei
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https://www.ebay.de/itm/Original-VW-Gol ... SwEaNa6LkT

Ich persönlich würde sogar versuchen die Original schwenkbare zu verbauen. Kostet ja nicht viel.
Wenn die mechanisch passt, dann steht dem günstigen Versuch doch nix entgegen.

Ich habe gerade mal von Seite 1 neu gelesen.
SL4E hat doch eine Eintragung bekommen.
Warum wird dann hier rumdiskutiert?

Dran bauen und von TÜV zu TÜV fahren bis es einer einträgt.

Re: Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

Zoidberg
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Mei hat geschrieben:Da ist doch nix zu sehn, ausser das hinten alles gleich ist.
Ja, relevante Änderungen scheint es nicht zu geben. Zumindest aus meiner Laiensicht. Aber ich vermag nicht zu bewerten, wie die Kräfte / Spannungen in der Karosserie verlaufen und wie sie sich durch die Kombination aus Verstärkungsmaßnahmen und einer AHK und Heckaufprall verändern.

Es bleibt dabei: für die e-Golf Karosserie gibt es (vermutlich) kein Gutachten. Und damit kommen wir so nicht weiter. Außer man kann einen Prüfer davon überzeugen, dass Verstärkungen für die Batterie pauschal als positiv zu bewerten sind.

Re: Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

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SL4E hat doch eine Eintragung bekommen.
Warum wird dann hier rumdiskutiert?
Er hat keine! Den Beweiss dafür blieb er mir schuldig! Nicht alles glauben was geschrieben wird.

Ich hab bei meinem e-Golf eine verbaut und hab alle gängigen Prüforganisationen angerrufen bzw. vorbeigefahren. Es wird aus haftungstechnischen Gründen nicht eingetragen. Wers aber schafft, dann bitte Bild vom Fahrzeugschein hier einstellen und wo es gemacht wurde.
Gruss
Jürgen

Tesla Weiterempfehlung: https://ts.la/nicole91910

Re: Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

Mei
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psychoelektra hat geschrieben:....
Ich hab bei meinem e-Golf eine verbaut ....
Zeig doch mal Fotos.

Re: Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

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AHK E-Golf:
egolf09.JPG
egolf10.JPG
Gruss
Jürgen

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Re: Anhängerkupplung am e-Golf / e-Up

rost24
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Es steht hier eine Menge Unsinn, vermutlich aus Unwissenheit. Die Zeiten in den Sachverständige nach eigenem sachverständigem Ermessen technische Abnahmen durchführen kann, sind im Grunde seit verbindlicher Einführung der EG Vorschriften vorbei.
Vieles kann eben nur noch von Typprüfstellen nach genauen Vorgaben geprüft und ggf. freigegeben werden.
Der Sachverständige in Werkstatt oder der Prüfstation riskiert da verständlicherweise ungern seinen Job.
Das Problem wird in diesem Fall weniger die Eintragung der AHK sein, sondern die Freigabe irgendwelcher Anhänge- oder Stützlasten.
Wer tatsächlich in seinen KFZ-Papieren zu dubiosen Eintragungen gekommen ist, wird damit wohl besser nicht öffentlich hausieren gehen.

Es wird ja sicherlich schon irgend einen Grund haben, warum herstellerseitig bei e-Autos in der Regel keine AHK verfügbar ist. Warum, damit habe ich mich nicht beschäftigt; es mag ja diverse Gründe geben.

Der richtige Lösungsansatz wurde prinzipiell auch schon angesprochen. Man läßt das Ganze einfach auf eigene Kosten prüfen. Vorher würde ich beim Hersteller der AHK nachfragen und die dort prüfende technische Organsation mit einbeziehen um zu klären, ob diese doch recht teure Prüfung angegangen werden sollte oder ob von vornherein Dinge bekannt sind, die ein negatives Ergebnis erwarten lassen. Dann kann man sich das Geld sparen.
Andernfalls eine genügende Anzahl an verbindlichen Abnehmern zusammenbringen und sich die Gebühren teilen. Eventuell findet sich auch ein Oberfinanzierer, der anschließend das Gutachten vermarktet und gegen entsprechendes Geld das Gutachten fahrgestellnummernbezogen weiter veräußern darf (sollte man auch bei einer Interessengemeinschaft so machen).
Die genauen vertragsrechtlichen Gegebenheiten muss man natürlich vorher abklären.

PS: von früher kenne ich es, das AHK ohne entsprechende Prüfung/Prüfzeichen oder bei fehlenden Anhängelasten schon mal "nur zu Rangierzwecken" eingetragen wurden. Möglicherweise ist selbst das (haftungs)rechtlich nicht mehr möglich.
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