bm3 hat geschrieben:So ganz richtig ist das was du hier schreibst wohl nicht, jeder Kunde zahlt für jede kwh die verbraucht wird zusätzlich ein Netznutzungsentgelt, welches auch einen ordentlichen Anteil an der Verbrauchsabrechnung darstellt und mit dem auch der Netzausbau und die Netzwartung abgedeckt sein sollte. Die Gelder die hier zu Diskussion stehen können sich meiner Meinung nach nur auf den verursachten Aufwand bei Hausanschlüssen beziehen.
Wir reden hier über die Situation in Deutschland.
Wenn man seinen Hausanschluß über das Normalmaß (was auch immer das ist) erhöhen möchte, muß man einen sog. einmaligen Baukostenzuschuß bezahlen. Dessen Höhe richtet sich danach, wie weit die Erhöhung über das Normalmaß hinaus geht.
Dieser Baukostenzuschuß beinhaltet eine anteilige Abgeltung für folgende Arbeiten:
- ggf. stärkerer Trafo für die Siedlung
- Verlegearbeiten für dickere Kabel in der Straße
- vielleicht noch mehr, aber das sind die beiden Dinge, von denen ich weiß
In Forchheim ist es so, daß bis zu einer bestimmten Leitungslänge (weiß nicht, wieviel genau, aber viel ist es nicht) ab Straßenabzweig bis zum Stromzähler im Haus die Kosten für diese Arbeiten über den Baukostenzuschuß abgedeckt sind, wenn diese erneuert werden muß. Deswegen wird es hier ab 80A und mehr auch gleich richtig teuer (BKZ ab 3500.- netto, das auch, wenn im einfachsten Fall auch nur die Sicherungen getauscht werden müssen).
Was über diese Leitungslänge hinaus geht, muß der Hauseigentümer sowieso selbst bezahlen, kommt noch oben drauf.
Das Material (meintens diese NH-Sicherungen) für die Erhöhung der Anschlußleistung müssen ebenfalls extra bezahlt werden.
Irgendwelche Arbeitskosten im Hauptsicherungskasten (größerer Querschnitt der Leitungen ab den drei Schienen der Phasen etc.) und alles, was danach erfolgt, sind immer vom Hauseigentümer zu tragen.
Man muß wirklich unterscheiden zwischen der reinen Erhöhung der Anschlußleistung und den zusätzlichen Arbeiten, die deswegen anfallen.
Gruß
Markus