Hallo, wir haben im Februar 2018 auf eine Anfrage folgende Antwort vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Braunschweig erhalten, leider enthält sie aber auch keine konkreten Aussagen über den zukünftigen Betrieb der Ladesäulen- nur das die Stadt sie abgeben will.
"Gerne antworte ich ihnen Anfrage zur weiteren Planung von Standorten für eine Ladeinfrastruktur zur Förderung der Elektromobilität.
Die Schaffung einer Ladeinfrastruktur ist die Voraussetzung für die Alltagstauglichkeit und Akzeptanz von Elektromobilität, somit wird die Einrichtung weiterer Ladepunkte auch nach dem Abschluss des Schaufensterprojektes von der Stadt Braunschweig im Rahmen von Genehmigungen gefördert. Die derzeit 17 vorhandenen Ladestandorte folgen einem Tankstellenkonzept (Stromtankstelle: – Hinfahren – Laden – Weiterfahren - ). Damit die Ladezeit relativ kurz gehalten werden kann, wird neben der AC-Ladung an den Standorten auch eine DC-Schnellladung angeboten. Das Stromnetz im Stadtgebiet ist nicht an beliebiger Stelle entsprechend leistungsfähig, so dass im Bereich ihres Unternehmens der Standort Am Schlossgarten mit der erforderlichen Kapazität und Stellplatzanordnung gewählt wurde.
Der Ausbau weiterer Ladepunkte mit höherer Ladekapazität (DC-Laden) ist im öffentlichen Bereich nur mit einem erheblichen Tiefbauaufwand möglich. Vermutlich ist die Einrichtung einer Ladestation an einigen Ihrer Betriebstätten aufgrund der Leistung des Hausanschlusses gegeben. Dieses wären jedoch dann keine Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung – LSV (Diese Verordnung regelt die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile sowie weitere Aspekte des Betriebes von Ladepunkten wie Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung…) und können folglich nicht in die vorhandene Ladesäuleninfrastruktur (LIS) integriert und betrieben werden. Die Schaffung solcher „privaten“ Ladepunkte im nicht oder halböffentlichen Bereich steht ihnen natürlich trotzdem frei.
Im Rahmen eines weiteren Projektes zur Förderung der Elektromobilität, speziell im östlichen Ringgebiet, die Einrichtung von sogenannten „Low-Budget“-Ladestationen an Beleuchtungsmasten (Laternenladen) hat das zuvor genannte Problem aufgezeigt. Erstens ist aufgrund der Abgrenzung zur Nutzung des Anschlussstromes der öffentlichen Beleuchtung von einer weiteren Stromabnahme nicht zu trennen und somit rechtlich nicht möglich. Weiter hat aber auch die Erkundung gezeigt, dass selbst die Netzbeschaffenheit nur 3 Standorte für eine annehmbare AC-Ladung zulässt.
Die Stadt selbst ist kein Energielieferant und kann dadurch aus rechtlich und wirtschaftlicher Sicht nicht über längere Zeit Betreiber der Ladesäuleninfrastruktur sein. Daher wird die Stadt den Betrieb an einen Betreiber abgeben. Ein zukünftiger Betreiber übernimmt das vorhandene Netz der Stromtankstellen und wird dieses ggf. erweitern, ergänzen oder auch an einigen Stellen reduzieren. Im Gespräch sind hier auch weitere Standorte mit einer geringeren Ladekapazität (AC-Ladung) auf Längsparkständen im Straßenraum. Wie dieses sich weiterentwickeln wird, ist derzeit offen."
LG
iewie