umberto hat geschrieben:....
Allerdings wäre es wirklich gemein, den NEFZ-Wert 1zu1 auf WLTP zu übertragen, der WLTP-Zyklus ist deutlich schneller und die Randbedingungen sind härter....
Ich tue mich schwer für den einen oder anderen Partei zu ergreifen. Einerseits kann man sagen: Es ist nicht möglich, ein Messverfahren zu ändern und das gleiche Ergebnis ein zu fordern. Andererseits sind die 50g aus einer Berechnung der notwendigen Einsparung an CO2 um die Klimaziele zu erreichen.
Wenn wir nun davon ausgehen, dass die Ziele durch tatsächlichen Verbrauch erreicht werden müssen, dann ist es egal wie ich messe, ich muss nur das Verhältnis 130g zu 50g halten um den Verbrauch genügend beeinflussen zu können. Dann kann man wie geplant, aus einem Mittel von Fahrzeugen einen Faktor rechen, wie viel schlechter die Fahrzeuge mit dem neuem Verfahren abschneiden, und diesen Faktor dann auf die festgesetzten Grenzwerte anwenden.
Fahrzeughersteller die weniger getrickst haben hätten dadurch einen Vorteil, weil der so gerechnete Umrechnungsfaktor der eigenen Flotte nicht entspricht und daher eine relative Verbesserung heraus kommt. Umgekehrt, die Fahrzeughersteller welche am meisten getrickst haben, die haben nun den umgekehrten Effekt, also dass ein Fahrzeug welches am Papier die 50g erreicht hat, im WLTP und gemitteltem Umrechnungswerten die Grenze nicht mehr einhalten können. Wenn allle gleich getrickst haben, ist es egal.