Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum
13.02.2015 21:28In einem Haus mit 220 Eigentumswohnungen gibt es eine Tiefgarage im ersten Untergeschoss.
Kennt jemand gesetzliche Bestimmungen, zum Beispiel wegen Brandschutz oder sonstigen versicherungstechnischen Angelegenheiten, die eine Wallbox in solch einer Garage verbieten würde.
Ich würde die Wallbox in einen extra Kasten der komplett verschlossen ist hängen.
Bitte um zahlreiche Rückmeldungen.
Ich bedanke mich recht herzlich für Eure mithilfe hier im Forum.
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Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum
13.02.2015 21:37Tipp: Keine Wallbox installieren, sondern eine CEE Steckdose.
Damit kann auch die Hausgemeinschaft eher was anfangen. Steckdosen kennt jeder.
Zu viele Fachbegriffe erzeugen nur "Keine Ahnung was das ist, da stimme ich sicherheitshalber dagegen..."
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https://ts.la/bernd30762Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum
Anonymous
13.02.2015 21:55Jop, meine Erfahrung war: Steckdose am eigenen Stellplatz wurde direkt einfach von der Hausverwaltung bewilligt - einzige Voraussetzung war, dass von einer Fachfirma installiert wird und der Hausmeister gegencheckt, dass tatsächlich an meinem Stromzähler angeschlossen wird.
Bei Gemeinschaftseigentum ist das sicherlich einen Tick komplexer, da muss ja die jeweils beschlussfähige Mehrheit dafür stimmen. Oder soll die Installation auf Sondereigentum, sprich auf einem eigenen Stellplatz erfolgen? Dann braucht man im Prinzip wieder die Genehmigung, dass die Zuleitung durch das Gemeinschaftseigentum gehen darf, es könnte aber sein, dass die Hausverwaltung das billigt. Am einfachsten sicherlich bei einer einfachen Schuko- oder CEE-Steckdose, evtl. etwas komplexer bei einer Wallbox, weil einfach noch so neu... um Brandschutzbestimmungen musst du dir eher weniger Sorgen machen - dafür ist ja die Fachfirma da!
Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum
DaftWully
13.02.2015 22:30In unserem Objekt haben viele eigene Stromversorgungen an ihren Stellplätzen. Meistens handelt es sich um Beleuchtungseinrichtungen oder/und Steckdosen für den Autostaubsauger.
Wir haben uns eine Schukosteckdose, natürlich durch einen Fachbetrieb, legen lassen. Es gabe keine Einwände. Und warum auch? Es haben nur einige komisch geschaut, als wir unseren Smart angeschlossen haben. Die waren verwundert, dass ein BEV über eine einfache Dose geladen werden kann.
Wallboxen führen mit Sicherheit zu Diskussionen, weil einige da Starkstrom oder Hexenwerk wittern. Da ist dann Überzeugungsarbeit angesagt.
DaftWully
Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum
14.02.2015 09:50Also meine Hausverwaltung hat mich darauf angesprochen und ich habe mich mal schlau gemacht. Nachdem im Baubescheid unseres Hauses NICHT EXPLIZIT ERLAUBT war ein Elektrofahrzeug ZU laden, ist das Laden eines Elektrofahrzeuges laut Auskunft des Magistrats in unserer Tiefgarage prinzipiell VERBOTEN. In vielen Baubescheiden steht z.B. auch EXPLIZIT drinnen, dass das Laden VERBOTEN ist (was aber nicht beißt, dass es nach genauerer Prüfung dann doch erlaubt wird). Als Grund wurde genannt, dass BLEIAKKUS während des Ladens ausgasen könnten. Daher ist es ein "Belüftungsproblem". Ich habe daraufhin beim Magistrat in Linz/Oberösterreich eine Bauanzeige gemacht, dass ich eine KEBA P20 betreiben möchte und erhielt nun einen Bescheid, dass es KEINE UNTERSAGUNGSGRÜNDE gibt. Somit ist meine Wallbox nun VÖLLIG LEGAL installiert und kann zum Laden von Elektrofahrzeugen verwendet werden ...
Mir ist schon klar, "wo kein Kläger, da kein Richter" ... Aber bei einer Hausverwaltung "nur" wegen einer Steckdose in der Tiefgarage anzufragen ist eine andere Sache als dort eben ein Elektrofahrzeug zu LADEN ... Zumindest JURISTISCH
Es gibt hier nämlich sehr wohl Unterschiede, ob in einer Einzelgarage oder einer Tiefgarage geladen wird, was geladen wird und ob die entsprechenden Normen (z.B. ÖVE/ÖNORMEN EN 50272-2 und -3) dafür auch eingehalten werden.
Die oben angeführte Sachlage beschreibt die Installation der Wallbox in Linz/Oberösterreich. Ob es bei einem anderen Magistrat, einem anderen Bundesland oder in einem anderen Land ANDERE Vorschriften gibt kann ich nicht sagen, da die Bauordnung ja in verschiedenen Bundesländern/Ländern sicherlich anders ist bzw. andere Behörden die Sachlage ja eventuell anders EINSCHÄTZEN ...
LG Gert
S 70D
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Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum
14.02.2015 09:56Wie Berndte schon richtig gesagt hat: Auf den Namen kommt es an. Also wird es eine Steckdose, Offiziell. Welcher Norm, Art oder Ausführung ist eher nebensächlich, solange sie den elektrotechnischen Vorschriften entspricht. Eine Wallbox ist ja auch nix anderes als eine TYP2-Steckdose ...
Also erst gar nicht irgendwelche Schlafende Hunde wecken, sondern einfach eine Steckdose beantragen. Ist ja schließlich eine ..
MfG RudolfAb 18-11-2013 Fluence, seit 16-6-2015 MS 85D, seit 16-6-2017 MX 90D Gratis SuC gefällig?
http://ts.la/rudolf798Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum
14.02.2015 10:18... ist es denn erlaubt sich in der Garage die Haare zu föhnen? Nicht? Hmm, dann ist es also verboten!
Was nicht explizit erlaubt ist, das ist verboten? Das kann ich nicht glauben.
Dann müsste ja jeder Mist extra erlaubt werden... das Betreten der Tiefgarage mit roten hochhackigen Schuhen...
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14.02.2015 11:50Also wir machen das pragmatisch.
Der Interessent muss alle Bewilligungen und Vorschriften bei der Behörde selbst erledigen und abklären.
Im Wohnungseigentum müssten streng genommen alle WE zustimmen.
Eine Duldungserklärung werden alle unterschreiben, wenn der Interessent alle Kosten übernimmt und die Montage durch ein konzessioniertes Unternehmen vornehmen lässt. (Am besten am eigenen Stellplatz mit Anschluss an den Wohnungszähler.)
Bei allgemeinen Teilen der Liegenschaft müssten alle zustimmen oder auch zumindest dulden.
Ich rede nicht von einer Steckdose, sondern gleich von einer Ladestation.
Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum
14.02.2015 12:02Bewilligungen... Behörden... was ist den bei euch los?
Es soll doch nur eine Steckdose installiert werden!
Wenn der Tiefgaragenstellplatz direkt zur Wohnung gehört (Eigentum) ist das doch kein Problem.
Natürlich muss man die Erlaubnis von allen einholen, wenn man das Kabel über deren Stellplätze legen will.
Wenn es über Allgemeinbereiche (Flur) geht, dann müssen auch wieder alle Zustimmen/Dulden.
Aber was habt ihr mit Behörden???
Oberste Steckdosenkontrollbehörde?
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Abandon
14.02.2015 13:42Also bei Eigentums Wohnungen muss ein Beschluss der Eigentümer vorliegen. Welche Mehrheit erforderlich ist, also ob alle oder nur Zweidrittel zustimmen müssen, weiß ich nicht. In meinem Fall haben alle zugestimmt, es sind aber auch nur 12 Eigentümer bei uns. Der Beschluss muss entweder über einen s.g. Umlaufbeschluss, also per Brief von der Hausverwaltung, dem dann alle schriftlich zustimmen, oder eben in einer Eigentümerversammlung erfolgen. In der Beschlussvorlage muss das Bauvorhaben beschrieben werden, die Arbeiten müssen von einem Fachbezrieb durchgeführt und bescheinigt werden, etwaige Wanddurdcgbrüche für das Kabel müssen brandsicher verschlossen werden u.s.w. Die Formulierungen kennt in der Regel die Hausverwaltung. Wichtig wenn das Vorhaben auf der ET Versammlung beschlossen werden soll, dann muss das als Tagesordnungspunkt in der Einladung für die ET Versammlung stehen. Man kann nicht damit erst auf der ET Versammlung um die Ecke kommen. Das ist dann so nicht beschlussfähig.
Bei einphasiger Ladung muß beim zuständigen Versorger angefragt werden, bis zu welcher Stromstärke am Standort einphasig geladen werden darf, Thema Netzschieflast.