Meines Wissens darf aber nicht vergessen werden, dass die Summe der monatlichen Sachbezüge zählt.
Wenn der Arbeitgeber also bereits das Kantinenessen mit täglich 2 EUR bezuschusst oder entsprechende Essensmarken ausgibt sind von den 44 EUR ganz schnell 40 EUR bereits verbraucht
Da der Neidfaktor mit großer Gewissheit zuschlagen wird, Abrechnung nach Verbrauch nicht nur mit Zusatzaufwand verbunden ist, sondern auch nur mit regelmäßig nachzueichenden bzw auszutauschenden nicht ganz billigen Messgeräten erfolgen darf, bleibt noch als günstige Alternative ohne Zwischenanbieter wie TNM o.ä. die pauschale Monatsabrechnung inkl. Nebenkosten.
Dies könnte über einen "Nutzungsvertrag über einen Stellplatz mit Steckdose" erfolgen.
Damit sich die Kosten im Rahmen halten und die Ladezeit eines normalen Arbeitstages i.d.R. ausreicht um die Ladung für den Heimweg wieder aufzunehmen bieten sich die auch von Campingplätzen und Industrieanwendungen bekannten 230V/16A-Steckdose (CEE blau) an.
Damit die Kurzstreckenfahrer auch zum Umstieg auf elektrische Vehikel animiert werden und keine Gefühl der Ungerechtigkeit zwischen den Elektromobilsten aufkommt, sollte die pauschale Stellplatzmiete sich nach die Nebenkosten bestimmenden Faktoren der einfachen Entfernung und der regelmäßigen Nachtladung staffeln.
- Tabelle entfernungsabhängige Monatspauschale
einfache Entfernung bis
km / mit / ohne Nachtladung
15 / 10 € / 20 €
30 / 20 € / 40 €
45 / 30 € / 59 €
60 / 40 € / 79 €
75 / 49 € / 99 €
90 / 59 € / 119 €
105 / 69 € / mehr als 592 kWh sind an einem 8h Arbeitstag bei 16A einphasig i.d.R. nicht möglich
120 / 79 € / 20 AT x 8h x 3,7 kW = 592 kWh x 0,2€ = 118,40€
135 / 89 €
150 / 99 €
Da die Anschaffung/Installation/Wartung der Steckdosen und vorgeschalteten FI-LS-Schalter ja auch noch bezahlt werden muss, habe ich 0,2 €/kWh angesetzt. Bei höherem oder niedrigeren Ansatz des Arbeitgebers ergeben sich natürlich andere Werte.
Wenn mir jemand verrät wie, kann ich die Berechnungstabelle zum rum probieren gerne hier hochladen.