Fahrzeugrückholaktion
14.01.2015 12:01Da flattert mir gerade ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf den Tisch mit der Beilage des Fahrzeugimporteurs Nissan Center Europe GmbH. Inhalt: Mein Nissan Leaf mit der Fahrgestellnr. SJNFAA..., Fahrzeugrückholaktion.
Text:
"... in seltenen Fällen kann sich eine unkorrekt verbaute Schraubverbindung lösen und .... und zum Verlust der Lenkfähigkeit führen" -- Schluck !!
Hat noch jemand solche Post erhalten ?
Leaf Tekna (ohne Solarspoiler), Wallstation KEBA Typ2,
---------- Kompatibilität ist der Tod des Fortschritts. --------------
Klaatu Barada Nikto
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Re: Fahrzeugrückholaktion
Michael99
14.01.2015 14:31Ja, ich habe gestern auch so etwas erhalten.
Ich hoffe, das ist wirklich nur eine Vorsichtsmaßnahme.
mfg
MIchael99
Re: Fahrzeugrückholaktion
14.01.2015 15:08Ich hab' gerade ein Plauscherl mit dem Dealer meines Vertrauens gehabt. Der meint zu meiner Frage ob das nun reine Vorsichtsmaßnahme ist oder nicht " das man das so nicht sagen kann" ?????
Besagte Schraubverbindung ist im Innenraum an der Lenksäule und wenn die aufgeht, dann wird es halt interessant punkto Fahrverhalten. Aber ich hab' ja eine Lebensversicherung ....
Die Arbeiten werden nächste Woche erledigt und dauern rund 30 Minuten, wenn nur kontrolliert werden muß. Wenn aber die Positionierklammer fehlt und somit die Schraubverbindung an der Lenksäule ungesichert ist muß diese als Ersatzteil bestellt werden und der Leaf nochmals in die Werkstatt. Eine echte 50:50 Chance.
Den Satz im Nissan Brief "... kann sich eine unkorrekt verbaute Schraubverbindung lösen und beim Rangieren zum Verlust der Lenkfähigkeit führen..." finde ich übrigens toll formuliert. Man könnte auch schreiben, es brennt der Hut, oder aber auch nicht.
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Re: Fahrzeugrückholaktion
rz1
17.01.2015 11:17Hatte meine Überprüfung gestern! Es hat alles gepasst!
Hat auch nur 1 Minute gedauert.
Grüße
Re: Fahrzeugrückholaktion
17.01.2015 11:37Welchen Bauzeitraum betrifft das etwa?
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Re: Fahrzeugrückholaktion
Anonymous
17.01.2015 12:01dondeloro hat geschrieben:Den Satz im Nissan Brief "... kann sich eine unkorrekt verbaute Schraubverbindung lösen und beim Rangieren zum Verlust der Lenkfähigkeit führen..." finde ich übrigens toll formuliert. Man könnte auch schreiben, es brennt der Hut, oder aber auch nicht.
Da fiel mir doch glatt noch was zu dem Thema ein:
http://tinypic.com/player.php?v=jfu8lx% ... LqAhHtK9RkRe: Fahrzeugrückholaktion
17.01.2015 15:02@eDEVIL: Mein Leaf wurde im vergangenen Juni ausgeliefert.
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Re: Fahrzeugrückholaktion
29bde
17.01.2015 16:12Ich habe das Schreiben auch eben bekommen. Mein Leaf ist im Januar 2014 zugelassen worden (er stand zum Kaufzeitpunkt im Ausstellungsraum)
seit 03/21 Nissan Leaf e+ Tekna
04/18 - 03/21: Nissan Leaf 2.ZERO black (Lieferzeit knapp 6 Monate)
01/14 - 04/18: Nissan Leaf Tekna 24kWh (Euroleaf) "new red"
Re: Fahrzeugrückholaktion
17.01.2015 17:09ich mach mir da keinen kopf,werde das erst nächsten oktober beim "must have" service mitüberprüfen lassen.
Lebenskunst ist die Fähigkeit, auf etwas Notwendiges zu verzichten, um sich etwas Überflüssiges zu leisten.
Intelligenz ist, wenn man unlogische Sachverhalte logisch einordnen kann
Re: Fahrzeugrückholaktion
18.01.2015 11:33Findest Du das nicht ein wenig fahrlässig Dir selbst gegenüber ? Und wenn dann doch was sein sollte, was auf den Fehler zurückzuführen ist, fällst Du auch noch um die Gewährleistung und ausserdem um den Versicherungsschutz um.
Wenn die Überprüfung - wie rz1 gesagt hat - nur eine Minute dauert, solltes Du doch den Csaker besuchen. Ich bin jedenfalls morgen im Allradzentrum.
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