Genaugenommen bietet jedoch auch der Vertrag noch Interpretationsspielraum
CorpSpy hat geschrieben:Die Aufladung des Akkus darf ausschließlich unter Verwendung der dafür vorgesehenen Ladestationen ("wall box"), die zuvor durch einen zertifizierten Elektriker installiert worden sein muss, erfolgen. Der Vertrieb der "wall box" erfolgt durch einschlägig befugte Unternehmen.
Zertifizierter Elektriker:
müssen diese ebenfalls Z.E. Ready sein?
dafür vorgesehenen Ladestationen &Vertrieb durch einschlägig befugte Unternehmen:
könnte von Renault freigegebene Ladeboxen bedeutet. Warum müssen jedoch die Händler dazu befugt sein?
Alles ziemlich wischiwaschi, könnte man also auch guten Gewissens so interpretieren, dass man nur mit allgemein für die Ladung von Elektrofahrzeugen vorgesehenes Equipment verwenden darf. Also kein Problem.
Was die Ladung an Schuko angeht, ist Renault dagegen relativ klar:
CorpSpy hat geschrieben:Die Aufladung über herkömmliche Schuko-Steckdosen (abgesichert 16A) ist nur mittels des als Option oder Zubehör erhältlichen original Renault Ladekabels (CABD01-Kabel) für Schuko-Steckdosen mit Überlastungsschutz gestattet.
Im Zweifelsfall habe ich halt ein Notladekabel mit CEE blau Stecker verwendet
Dennoch hat Renault keine Möglichkeit nachzuweisen, welche Ladebox man nun genau zur Ladung verwendet hat.