Fortsetzung...
Beendigung, Verzug: Der Mietvertrag endet durch Ablauf der Vertragsdauer oder Erreichen von 200.000 km sowie im Fall des Eintrittes eines Totalschadens oder Diebstahl des Akkus. Ein ordentliches Kündigungrecht ist ausgeschlossen.
Darüberhinaus hat die Vermieterin das Recht den Mietvertrag aus wichtigen Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Gründe:Der Mieter mit der Zahlung in Verzug gerät; der Mieter stirbt; der Mieter den Akku nicht schonend oder entsprechend der Herstellervorschrift behandelt; Der Mieter seinen Wohnsitz außerhalb Österreichs verlegt.
Dem Mieter kommt das Recht zu, diesen Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn der Mieter Eigentümer des Elektrofahrzeuges ist und dieses veräußert. Diesfalls gilt der Vertrag als beendet, wenn die Vermieterin einen neuen Mietvertrag mit dem Erwerber des Elektrofahrzeuges abschließt.
Das war eigentlich das Wichtigste. Die o.a. Angaben habe ich nicht 1:1 abgeschrieben sonden sinngemäß verkürzt und gelten für Österreich. Gut möglich, dass der Vertrag in D andere Klauseln hat.
Nun zu den Antworten:
EVplus hat geschrieben:
Überschreiten / Unterschreiten der Gesamtkilometerzahl je nachdem was man "gebucht" hat.
habe ich oben schon beantwortet.
EVplus hat geschrieben:
Muss ein Käufer z.B. einen längerfristigen Mietvetrag übernehmen oder wird man beim Verkauf daraus entlassen.
Der Verkäufer wird aus dem Vertrag entlassen, wenn der Käufer einen neuen Vertrag nimmt.
Interessant wäre auch die Frage: Kann ich das Fahrzeug ins Ausland verkaufen?
EVplus hat geschrieben:
Abrechung des Mietvertrages bei einem Verkauf des Fahrzeugs. ( nach Zeitdauer / Stichtag , Kilometerleistung in Bezug auf die Monate der Jahresgesamtfahrleistung ?)
Abgerechent wird demnach dann, wenn der Käufer seinen Mietvertrag abschließt, denn dann gilt der Mietvertrag des Verkäufers als beendet. Deine Zusatzfrage bezüglich der Kilometerleistung in Bezug auf die Monate der Jahresgesamtfahrleistung verstehe ich nicht ganz.
EVplus hat geschrieben:
Beendigung des Mietvertrages bei : Verkauf, Unfall , Totalschaden
Bei Verkauf endet der Mietvertrag, wenn der Käufer seinen Mietvertrag abschließt.
Bei Unfall wird der Schaden durch die anempfohlene Versicherung gedeckt. Hast du keine Versicherung, musst du den Schaden bezahlen.
Bei Totalschaden gilt der Mitvertrag als beendet. Der Wert des Akkus ist durch die anempfohlene Versicherung gedeckt. Hast du keine Versicherung, musst du den Wert des Akkus bezahlen.
EVplus hat geschrieben:
Ersatzzahlungen bei Unfallschaden selbstverursacht, Diebstahl, Feuer,
Für diese drei Fälle gilt das gleiche wie oben. Generell sollte die Versicherung, sofern vorhanden, bei Verlust oder Schaden eintreten. Kommt aber auch auf die Leistungen der Versicherung an.
EVplus hat geschrieben:
Zahlungsweise der Miete, monatlich, quartalsweise, jährlich. Im voraus oder im nachhinein. Abrechnung und Zahlungszeitpunkt von Mehr -oder Minderkilometern.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung am 1. jedes Monats im Voraus. Sämtliche Zahlungen müssen am Fälligkeitstag abzugsfrei am Konto der Vermieterin aufscheinen. Der Mieter muss einem Bankeinzugsverfahren zustimmen.
Die Mehr- bzw. Minderkilometer werden nach Zeitablauf des Mietvertrages abgerechnet und sind nach Abrechnung binnen 14 Tagen zu bezahlen.
Mir drängt sich noch die Frage auf, was passiert, wenn ich das Fahrzeug zB. nach einem Jahr verkaufe, aber einen Vertrag auf drei Jahre abgeschlossen habe und zwar in Hinsicht auf die +20 € für eine Vertragsdauer von 12 Monaten.
Eigentlich müsste ich dann EUR 240 (20€ x 12 Monate) nachzahlen. Der mir vorliegende Mietvertrag enthält dazu keinen Hinweis.
Wer rechdschreipfähler findet, darf diese behalten, immerhin ist es schon spät.
Grüße Norbert