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e-ups aus F 18.000 Euro/ Neuer eGolf aus CH 31.000

4 Beiträge

e-ups aus F 18.000 Euro/ Neuer eGolf aus CH 31.000

motoqtreiber
16.12.2014 03:49
Hallo,

ich habe auf mobile.de einige sehr günstige e-ups gesehen: 18.000 Euro bei 1500km. In D geht es bei 22.000 Euro los.
too good to be true?
Wo ist der Haken?
Sind die günstiger, weil die Regierung in F ein Förderung für eCars macht? Wäre das ein Problem?

Ein Beispiel:
http://suchen.mobile.de/auto-inserat/vw ... 3_c01_4201

Ein neuer eGolf in der Schweiz für unter 31.000 Euro
http://suchen.mobile.de/auto-inserat/vw ... 2_c01_4201
Ciao,
motoqtreiber

Italien mit dem ID3: viewtopic.php?f=393&t=60344
mehr auf meiner Homepage http://pottenstein-burgblick.de/https/- ... 393t-60344

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Re: e-ups aus F 18.000 Euro/ Neuer eGolf aus CH 31.000

Anonymous
17.12.2014 00:01
1. Ja, der günstigere Preis könnte an der Förderung in F liegen.
2. Ja, es wäre ein Problem, da die Händler die Kisten nicht ins Ausland verkaufen dürfen (zumindest nicht, solange sie nicht älter als 6 Monate sind).
3. Haken sehe ich keinen. Aber selbst mit diesem Preis, ist das für die Autokategorie noch recht happig, wenn man bedenkt, was man dafür auf dem Verbrennermarkt, ja sogar auf dem Hybridmarkt bekommt.

Re: e-ups aus F 18.000 Euro/ Neuer eGolf aus CH 31.000

Anonymous
21.12.2014 14:58
Der Preisunterschied kann auch rein umsatzsteuerbedingt sein. Ein deutscher Händler berechnet dir auf die 18.000 19% Umsatzsteuer, macht 21.420 Euro. Ausländische Anbieter verkaufen die Autos oft netto ohne Umsatzsteuer, warum auch immer.

Re: e-ups aus F 18.000 Euro/ Neuer eGolf aus CH 31.000

bm3
21.12.2014 15:05
Hallo,
ein Auto welches unter 6000km gelaufen hat oder unter 6 Monate zugelassen ist, eine erfüllte Bedingung reicht bereits aus, sollte im Ausland möglichst "netto" verkauft werden da hier in jedem Fall noch die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis, ob nun "brutto" oder "netto" beim Käufer vom Finanzamt erhoben wird. Der Import ist also hier anzeigepflichtig gegenüber dem Finanzamt und die Umsatzsteuer zu entrichten.
Wenn ein Auto unter 6000km gelaufen hat oder unter 6 Monate zugelassen war gilt es nach EU-Richtlinien beim Import in ein EU-Land noch als Neufahrzeug und Umsatzsteuer ist auf den Kaufpreis im jeweiligen Land zu entrichten.

Viele Grüße:

Klaus
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