wie schon angesprochen, kurz unsere Erfahrungen mit dem Raiffeisen-Leasing (RL) Angebot im Zuge des e-pendler Projektes im südlichen Niederösterreich ...
Nach langem Suchen und Verhandlungen hatten wir schon einen konkreten Wagen (Vorführauto) quasi unterschriftsfertig und verpackt beim Händler reserviert, als dann schlussendlich der Leasingvertrag eintrudelte. Trotz nicht allzu hoher Erwartungen in die Vertragsklauseln, schlug der Entwurf dem Fass den Boden aus. Meine Frau (durchaus bewandert in dieser Materie) wies auf Anhieb auf einige höchst riskante Klauseln hin, deren Konsequenzen wohl beim Vertragsgestalter nicht ganz bedacht wurden. Grundsätzlich geht es um das Risiko der
Rückabwicklung - so etwas kann es aus verschieden Gründen geben, ist aber weiter im Normalfall nicht dramatisch (beide Parteien gehen an den Start zurück). Leider ist aber beim besagten Fördermodell (nicht der Normalfall) die Rückabwicklung untrennbar mit der Rückzahlung der Förderung verbunden - 10.000 bis 12.000 Euro ist ein wenig unangenehm
...
Einige Passagen, die Rückabwicklung nach sich ziehen können sind z.B.:
- unreparable Schäden am Auto (Totalschaden) - Entscheidung liegt bei RL ! > Rückabwicklung
- RL behält sich Änderungen der AGB vor - wenn man diese nicht will, kann man selbstverständlich beeinspruchen > Rückabwicklung
Ganz zum Schluss noch der Passus, dass der Leasingnehmer das Auto nach Ablauf
kaufen muss (Finanzierungsleasing), aber
kein Anrecht auf Kauf hat > toll bei einer Rate Restwert
.
Und als krönender Abschluss noch ein Effektivzinssatz von etwas über 7 Prozent.
Auf Anfrage bei den zuständigen Herren war dann leider keine grosse Kooperationsbereitschaft zu erkennen. Uns war das Restrisiko schlussendlich zu hoch und wenden uns nun daher dem alternativen Fördermodell, auf das in einem anderen Thread schon hingewiesen wurde, zu.
Danke für das geduldige Mitlesen, vielleicht ist der eine oder andere Gedankenanstoss dabei ...
lg, HenryDas Autofahren ist eine vorübergehende Erscheinung - ich glaube an das Pferd ! (Kaiser Wilhelm II)