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Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

81 Beiträge - Seite 7 von 9

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

mweisEl
29.08.2022 10:26
Ioniq1234 hat geschrieben: Wenn der VNB dafauf besteht, dann ist das so. Punkt.
"Genauso wie Sie das beim Anschließen eines Toasters mit dem doppelten Anschlusswert eines Balkonkraftwerks auch nicht brauchen."
https://www.rbb-online.de/abendschau/vi ... nicht.html
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

Ioniq1234
29.08.2022 10:58
Naja es ist schon ein Unterschied ob ich einen Toaster anstecke oder eine Erzeugungsanlage ans Niederspannungsnetz anschließe. (technisch gesehen zwar nicht, klingt aber viel hochtrabender)

Aber das ändert nichts daran, dass der VNB auf gewisse Normen pochen kann.

Nochmal kurz zur Erklärung: Im einfachen Fehlerfall darf keine Gefährdung für Mensch oder Sachwerte entstehen. Das ist bei Schukoeinspeisung nicht gegeben. Wenn der WR bei Unterbrechung doch nicht abschaltet, weil dieser fehlerhaft ist, bekommt man an den fleiliegenden Kontakten des Schukosteckers eine gewischt. Das kann bei dem Einspeisestecker nicht passieren.

Nur mal zum Vergleich. Das AC/DC Laden ist 3 Fach gegen Fehler gesichert. Heutzutage würde niemand mehr an den Ladesäulen Schuko/CEE Dosen verlangen.

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

bm3
29.08.2022 11:28
Das ist bei Schukoeinspeisung mit den aufgestellten Regeln und Normen ebenfalls gegeben. Hier kann auch nicht jedes Versorgungsunternehmen einfach seine Anforderung nach Lust und Laune mal durchsetzen. Das wurde staatlich reguliert weil von öffentlichem Interesse und es gibt auch noch die TAB .
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

Ioniq1234
29.08.2022 12:25
bm3 hat geschrieben: Das ist bei Schukoeinspeisung mit den aufgestellten Regeln und Normen ebenfalls gegeben. Hier kann auch nicht jedes Versorgungsunternehmen einfach seine Anforderung nach Lust und Laune mal durchsetzen. Das wurde staatlich reguliert weil von öffentlichem Interesse und es gibt auch noch die TAB .
Versorgungsunternehmen haben damit nichts zu tun.

Hier geht es um die VNB. Und die haben schon ein Wörtchen mitzureden, was an deren Netz angeschlossen wird und unter welchen Auflagen.

Und nein. Die Schukulösung bietet eben keiner doppelte Sicherheit, da im Fehlerfall unter Spannung stehende Teile offen liegen und berührt werden können. Und hier auch kein FI-Schalter oder ähnliches was bringt.

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

Anonymous
29.08.2022 12:53
Wenn Schuko-Kontakte freiliegen dann ist das Gerät (noch) nicht (mehr) angeschlossen, dann hat der Verteilnetzbetreiber nichts zu sagen, egal ob ein Balkonkraftwerk auf dem Balkon oder in der Küche ein Toaster an dem man sich die Finger verbrennen könnte. Auch mit der elektrischen Zahnbürste wird man sich ein Auge ausstechen können solange kein Wielandstecker dran ist.
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

env20040
29.08.2022 15:28
Es gibt da schon ein paar Nörmchen und Vorschriften....

Eine besagt, dass in den meisten Fällen der Wechselrichter nur Betrieben werden darf, wenn ein Netz, auf welches er sich Synchronisieren kann, vorhanden ist.
Ansonsten wäre dies wohl eine sogenannte Inselanlage, bzw eine Hybidanlage.
Was oft schon nicht mit Generatoren grösserer Bauart möglich ist.
Der Insel-oder Hybridwecheselrichter ist aber dann keinefalls einer im Sinne der Freigegebenen Geräte der Netzbetreiber.

Eine andere, dass, wenn der Wechselrichter in Inselbetrieb läuft, ja auch Schutzmassnahmen eingehalten werden müssen.
Diese und anderes verhindern, ausser man ist bei einem Nichteuropäischen Lieferanten, dass es, in den meisten Fällen, zu Unfällen kommen kann.

Sowie das Gerät mit dem Verteilnetz verbunden ist, hat der Betreiber volles Recht, zu definieren, was angeschlossen wird.

Ähnlich des E-Auto´s als Verbraucher , welche beim Laden Lautsprecher im Haus zum summen bringen kann...
Was auch nicht den Vorschriften entsprechen kann....
In beiden Fällen geht es um die Netzrückwirkungen da, nehmen wir mal ein Hochhaus mit 500 Stk. Balkonkraftwerken, dieses dann Netze "versauen" kann.

Also sollte man definieren, worüber man hier Diskutieren möchte:
Insel mit 800W ( süss.....)
Oder Netzkonformes Balkonkraftwerk.

Und, selbst der Toster ( ist als meist rein Ohmscher Verbraucher ein sehr, schlechter vergleich) muss gewisse Prüfzeichen haben, damit dieser im Netz verwendet werden darf.
Einfacher ist ein Netzteil zu vergleichen. Dieses kann auch das Versorgungsnetz beeinflussen, oder sogar durch dieses, weil andere sich nicht an die Regeln halten, abgefeuert werden ( z.B. Eingangsfilterüberlasung).
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

bm3
29.08.2022 15:37
Ioniq1234 hat geschrieben:
...Versorgungsunternehmen haben damit nichts zu tun.

Hier geht es um die VNB. Und die haben schon ein Wörtchen mitzureden, was an deren Netz angeschlossen wird und unter welchen Auflagen.

Und nein. Die Schukulösung bietet eben keiner doppelte Sicherheit, da im Fehlerfall unter Spannung stehende Teile offen liegen und berührt werden können. Und hier auch kein FI-Schalter oder ähnliches was bringt.
Natürlich waren die VNB gemeint wer denn sonst ? Die haben bei einer ordnungsgemäß installierten BPV eben nicht reinzureden, BPV sind anzumelden, das ist klar und werden dann behandelt wie jedes andere Steckergerät -Punkt-.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

KleinerEisbaer
29.08.2022 16:39
env20040 hat geschrieben: Also sollte man definieren, worüber man hier Diskutieren möchte:
Insel mit 800W ( süss.....)
Oder Netzkonformes Balkonkraftwerk.
Hier geht es nicht um Inselanlagen, NUR um ein "Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk" mit max. 600 Watt Einspeisung.

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

SamSemilia
29.08.2022 16:47
Kennt jemand eine gute Schritt-für-Schritt Anleitung für ein Selbstbau Balkonkraftwerk aus gebrauchten Teilen?

Danke und viele Grüße

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

env20040
29.08.2022 17:01
KleinerEisbaer hat geschrieben:
env20040 hat geschrieben: Also sollte man definieren, worüber man hier Diskutieren möchte:
Insel mit 800W ( süss.....)
Oder Netzkonformes Balkonkraftwerk.
Hier geht es nicht um Inselanlagen, NUR um ein "Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk" mit max. 600 Watt Einspeisung.
Wenn wer vom Potential auf den Kontakten schreibt, muss er was anderes meinen als ein Netzgekoppeltes Balkonkraftwerk.
Ich habe das zur Kenntnis genommen nur scheint es, andere nicht.
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.
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