Ich weise noch mal auf die Illegalität hin.
Vielen Dank, Du hast natuerlich Recht. Wenn hier jeder machen wuerde was er wollte, ginge es zu wie in Somalia oder Irak oder.... . Will keiner.
Allerdings kann man auch auf dem Standpunkt stehen, die Kirche im Dorf zu lassen. Gesetz dem Falle, ich wuerde einen Unfall verursachen, bei dem die Blendwirkung des LED Fernlichtes ursaechlich waere, bestuende auch weiterhin Deckung durch die Haftpflicht, und ein eventueller Regressanspruch der Versicherung waere auf EUR 5000,- begrenzt. Dazu muesste aber erst einmal gegeben sein, dass die Verwendung der LED statt zugelassener H11 Halo's die Blendwirkung des Fernlichts (!!!) unfallursaechlich verstaerkt hat. Kann ich so nicht erkennen. Mir ist auch nicht ein einziger Rechtsstreit bekannt, bei dem die Versicherung tatsaechlich fuer einen solchen Fall keine Deckung uebernommen haette. Im Uebrigen sind solche Leuchtmittel in allerlei anderen zivilisierten Laendern legal, ohne das sich die Bevoelkerungsanzahl dort substantiell dezimiert haette.
Aber egal, ich werde einmal mit einem befreundeten TUEV Gutachter die Moeglichkeit einer Einzelabnahme besprechen.
bei dem letzten Bild sieht man wie stark die LED Abblendlichter mit den Fernlichtern parallel sind. Wie sieht es in der freien Natur aus? Kann man damit auch in der Ferne mehr sehen und wie sieht es mit dem Wegesrand Baeume und Kurven aus?
Die Lichtverteilung an der Wand entspricht ziemlich genau dem der serienmaessigen H11 Halo's. Allerdings ist in der Praxis die Ausleuchtung direkt vor dem Fahrzeug deutlich besser, ebenfalls die Fern- und Breitenwirkung. Die Halos's sind bei Abblendlicht m.E. praktisch wirkungslos, nicht so die LED's.
Ich werde noch einmal versuchen das bei Dunkelheit in freier Natur zu fotografieren, ist nicht ganz einfach in Zeiten von Digitaler Fotografie, ohne manuelle Blende und Belichtungszeit....