KfW-Umweltprogramm (240/241):
Neues Merkblatt ab 01.10.2014 − Förderung der Elektromobilität
Im KfW-Umweltprogramm ermöglicht die KFW eine zinsgünstige Finanzierung allgemeiner Umweltmaßnahmen gewerblicher Unternehmen und Freiberuflern. Besonders möchten wir auf die Förderung gewerblich genutzter umweltfreundlicher Fahrzeuge, insbesondere von Elektrofahrzeugen und der dazu gehörenden Tank- bzw. Ladeinfrastruktur hinweisen.
Förderung von Fahrzeugen:
- Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeugen mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw. Elektro/Diesel) und Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt.
- Anschaffung emissionsarmer (auch biomethan- oder erdgasbetriebener) gewerblich genutzter leichter Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 sowie M1 und M2 mit einer Bezugsmasse von bis zu 2.840 kg, die unter die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 fallen und den Abgasstandard Euro 6 erfüllen. Die Klasse M2 wurde hierbei neu aufgenommen.
Die Fahrzeugklassen sind wie folgt definiert:
- M1 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
- M2 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
- N1 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
- N2 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
Mit Inkrafttreten des Euro 6-Standards für die jeweiligen Fahrzeugklassen werden die Fördermöglichkeiten
im KfW-Umweltprogramm für Euro 6-Fahrzeuge in den kommenden Jahren wie folgt angepasst:
Ab 01.09.2015 Beschränkung der Förderung auf leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1
(Gruppen II und III) sowie der Klasse N2
Ab 01.09.2016 Wegfall der Förderung von emissionsarmen Euro 6-Fahrzeugen.
Weitere Infos auf http://www.kfw.de