das Poppen wird immer lauter
Nur damit die Großstädter die zumeist in Etagenwohnungen ohne festen Stellplatz oder ohne Lademöglichkeit am Garagenstellplatz das Auto auch für das tägliche Pendeln zur Arbeit nutzen können, sind noch ein paar gesetzliche Regelungen notwendig.
* bei Neu- & Umbauten von öffentlichen Parkplätzen und Tiefgaragen min. 10% der Stellplätze mit min einphasiger-3,7kW-Lademöglichkeit und Pflicht zur Instandhaltung sowie zur bedarfsgerechten Erweiterung.
* Rechtsanspruch für min einphasiger-3,7kW-Ladepunkte auf Mitarbeiterparkplätzen, in Firmengaragen oder fest vermieteten Garagenstellplätzen. Bei einphasig min pro E-Fahrzeug ein Ladepunkt.
* Pflicht zur Nachrüstung vorhandener Park&Ride-Parkplätzen mit min. 10% der Stellplätze mit min einphasiger-3,7kW-Lademöglichkeit und Pflicht zur Instandhaltung sowie zur bedarfsgerechten Erweiterung
* gesetzliche barrierefreie "Notlademöglichkeit" mit mindestens 1x 11kW-Ladesteckdose an allen öffentlichen Parkplätzen mit WC-Anlage (PWC) an Autobahnen und Bundesstrassen sowie an allen Tankstellen an Bundesstrassen.
* Teilweise steuerliche Absetzbarkeit von privaten Ladesteckdosen, sofern diese öffentlich zugänglich sind und von Dritten genutzt werden können. z.B. 10€/kW im Jahr über 10 Jahre, also bei 3,7/11/22kW-Ladesteckdose 37€/110€/220€ pro Jahr absetzbar.