Das ist ein Auszug aus den AGB's:
§5 Roaming
(1) Neben den Nutzungsmöglichkeiten, die der Kunde durch seine Authentifizierungsmerkmale an den Ladeinfrastrukturen des ladenetz.de-Verbundes erhält, besteht die Möglichkeit auch andere nationale und internationale Ladeinfrastrukturen von Roaming-Partnern zu nutzen.
(2) Die Nutzung der Ladeinfrastruktur von Roamingpartnern erfolgt immer zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. Teilweise kann bei den Roamingpartnern nur eine der beiden in §1 (2) genannten Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
(3) Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten und der dadurch vergrößerten Ladeinfrastruktur erhält der Kunde unter
www.ladenetz.de. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen kann auch eine Roamingmöglichkeit wieder entfallen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter
www.ladenetz.de.
(4) Die smartlab Innovationsgesellschaft mbH behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliche Nutzung der Roamingfunktionalität diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren. Ein Beispiel für missbräuchliches Verhalten ist, wenn im Rahmen des Gebrauchs dieser Zugangskarte oder auch durch die Authentifizierung in zwei aufeinanderfolgenden Monaten bei einem Roamingpartner mehr als die Hälfte aller Nutzungsvorgänge stattfinden.