Hallo Robert,
du hast, wenn du deine Ladesäule der Öffentlichkeit zur Verfügung stellst, sicherlich höheren Sorgfaltspflichten zu genügen, als wenn nur du da ran kannst. Der fremde Nutzer muss nicht damit rechnen, dass er sich in Lebensgefahr begibt oder sein Auto Schaden nimmt. Hört sich vielleicht lächerlich und übertrieben an. Wenn so ein unwahrscheinlicher Fall aber eintritt, kann es sein/halte ich es für wahrscheinlich, dass ein Richter erwartet, dass die du Säule stets in einem sicheren Zustand hältst und das prüfst. Wobei das zum Teil sicherlich durch eigene Ladungen erledigt wird. Wenn dabei regelmäßig der Akku glüht oder Funken aus der Säule schlagen würde ich das nicht einem Fremden zumuten
Wenn der Richter im Streitfall den Eindruck hat, dass das nicht der Fall ist, haftest du - in unbegrenzter Höhe, ggf. gibt es eine Teilung der Haftung entsprechend dem Verschulden.
Ich würde eine dauerhafte Kunststofftafel anbringen mit - im groben - folgendem Text:
Zunächst natürlich der Hinweis, dass diese Lademöglichkeit der Öffentlichkeit zur Verfügung steht mit technischen Daten. Entgeltlich/unentgeltlich?
Dann in etwa: Diese Wallbox/Lademöglichkeit entspricht den VDE-Standards (in der Säule steht sicherlich irgendwo so etwas wie ein VDE-Zeichen oder auf jeden Fall das CE-Zeichen - bedeutet, dass sie alle europäischen Normen einhält) und wird stets in einem funktionstüchtigen und sicheren Zustand gehalten. Ich hafte für keinerlei Schäden aus dem Gebrauch der Ladesäule.
Für Beschädigungen der Ladesäule haftet der Verursacher.
Name
Gruß
Vanellus
Zoe Zen seit 10.7.2013, verkauft im Juni 2019 mit 108.000 km, erster Akku, still going strong
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