Ich habe jetzt noch mal recherchiert, da ich mir in dem Punkt nicht ganz sicher war und deshalb vorsichtshalber darum gebeten habe, dass Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.
Das Landgericht Kassel hat vor einigen Jahren entschieden, dass das Veröffentlichen eines Kennzeichens im Internet
nicht die Persönlichkeitsrechte verletzt. Nachzulesen hier:
http://www.datenschutz.eu/urteile/Landg ... -20070510/
Bei dem Fall ging es um Veröffentlichung in einem Internetforum, dürfte daher auch auf das Verzeichnis übertragbar sein.
Trotzdem halte ich es für richtig und werde es daher bei Fotos, die ich ins Verzeichnis hochlade, weiterhin die Kennzeichen unkenntlich machen. Wenn sich nur eine Person beschwert, macht das mehr Arbeit als Kennzeichen generell zu bearbeiten.
Ich weiß nicht wie das in anderen Ländern ausschaut, zumindest in Deutschland scheint es kein Problem zu sein.