Zitat- Merkblatt für Anträge von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen
Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 25.06.2020:
{
Beispielrechnung A: Kauf eines Batterieelektrofahrzeugs mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro
BAFA-Listenpreis: 35.000 Euro
Zu leistender Eigenanteil des Automobilherstellers: 3.000 Euro
Schwellenwert: 32.000 Euro
Aus der Rechnung gehen die folgenden Werte hervor:
Nettolistenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung): 35.000 Euro
Nachlass: 4.250 Euro
Nettolistenpreis abzgl. Nachlass: 30.750 Euro
In diesem Beispiel liegt der Nettolistenpreis des Basismodells abzüglich Nachlass (30.750 Euro) unter dem
errechneten Schwellenwert (32.000 Euro). Der Eigenanteil des Herstellers wurde somit nachweislich an den Käufer
weitergegeben.
}
und jetzt bitte mal den Nettopreis eines E-Ups ohne Händlernachlass errechnen (21.401 - 16%)
und den mit der Angabe (nettolistenpreis: 22.605,00) vergleichen.