TMi3 hat geschrieben: ↑
Alle Hersteller sind verpflichtet für alle neuen PKW WLTP-Werte zu ermitteln und zu veröffentlichen. Sie sind aber AUCH verpflichtet diese Werte auf NEFZ 'umzurechnen' und diese NEFZ-Werte sind ebenso zu veröffentlichen. Die veröffentlichen die NEFZ-Werte nicht weil sie den Kunden gerne verwirren wollen, sondern weil es der Gesetzgeber so vorschreibt!
Das der ADAC anscheinend nicht verstanden hat, dass im WLTP-Verbrauch IMMER die Ladeverluste für AC-Ladung enthalten sind, hatte ich weiter oben schon geschrieben. Insofern läuft die Kritik des ADAC, die Ladeverluste würden 'verschwiegen,' ins Leere. Ebenso sollte der ADAC wissen, dass in der Angabe WLTP-Reichweite KEINE Ladeverluste enthalten sind. Die Angabe der netto Akku-Kapazität wird i.d.R. in den Prospekten (sieht beim ID.3 wie im Anhang aus) angegeben. Wen die im WLTP-Verbrauch enthaltenen Ladeverluste besonders interessieren, kann sie aus diesen Angaben errechnen.
Hier in der Schweiz müssen die Hersteller zusätzlich angeben was das BEV an 'Benzinäquivalent' verbraucht. So ein ID.3 braucht dann 1.7 - 1.9 l/100km.
Tja, das Meiste von dem was Du schreibst steht hier schon weiter oben.
Deine Ausführungen zum "MUSS" des Herstellers in Ehren, darum geht es ja gerade, aber lies bitte beim VW ID.3 nach. Wie ich bereits geschrieben habe: In der Konfiguration werden die WLTP Reichweitenwerte als ...bis Angabe genannt. Ist das der "Mix" oder auch Teile des Innerstadtverbrauches ? Wird mir nämlich bei "bis" nicht so ganz klar. Der Verbrauch wird als NFEZ Verbrauch angegeben. In der Spalte direkt daneben. Als Spanne.
VW bemüht sich über 3 Fußnoten und weitere erläuternde Texte alles Mögliche zu erklären. Nichts davon ist wahrscheinlich ganz falsch, nichts davon hilft aber dem Kunden so richtig weiter. Schlimm finde ich, dass einerseits die Praxisrelevanz des WLTP gegenüber dem NFEZ gelobt und deutlich herausgehoben wird, dann aber auf die gesetzliche Verpflichtung der Nennung des NFEZ Verbrauches hingewiesen wird, quasi im Kleingedruckten.
Nein, VW könnte beides angeben, den WLTP Verbrauch und die WLTP Reichweite, tun andere auch. Sie könnten es und dürften es.
Was ist daran so schwierig ?
Oder wie hier jemand vor wenigen Posts anmerkte, sieht es bei Tesla auch nicht besser aus.
Ob sie damit den Kunden verwirren oder verar.... wollen, ist mir ziemlich wurscht. Fakt ist, dass mit den Angaben ein seriöser Vergleich mit anderen Fahrzeugen erschwert bis unmöglich wird.
Aber es wird noch besser: Sie (VW) kreieren gleich noch den "praxisnahen Kundenverbrauch", so quasi als besonders kundenfreundliche Dreingabe. Wird definiert als eine Reichweite, die 80 % der Kunden in der täglichen Praxis auch erreichen können. Dann die Lachnummer: Für den 58 kw ID.3 wird diese Angabe als Reichweitenspanne angegeben und diese beträgt "300 - 420 Kilometer" ! Kein Witz. Für den 77 kw Motor "390 - 550" Kilometer. Mit derartigen Angaben verfehlt man nicht nur den Zweck der Vergleichbarkeit, sondern fällt auch noch gleich hinter DIN, NFEZ und WLTP Verbrauch um Jahre zurück.
Ich meine die Binsenweisheit, dass der Verbrauch vom persönlichen Fahrstil und äußeren Einflüssen abhängt ist zwar total korrekt, aber muss ein Hersteller das auch noch als Verbrauchsangabe verkleiden ?
Also, warum nicht einfach, wie vom Gesetzgeber mit Übergangsfristen vorgesehen WLTP Verbrauch, WLTP Reichweite. Nettowerte der Batterie (ich habe jetzt eine Stelle im VW Portfolio gefunden, in dem die ID.3 Angaben als Nettowerte bezeichnet werden).
Dann könnte jeder Kunde in etwa, unter Berücksichtigung seines persönlichen Fahrstils, davon ausgehen, dass er die Differenzen zwischen den Fahrzeugen selber auch erreichen wird.
Warum scheut sich VW nun, nach diesem "einfachen" Muster Vergleichbarkeit herzustellen ? (Der ADAC mahnt nicht zuletzt in dem o.a. Artikel die Vollständigkeit und Transparenz der Angaben an, ohne Marken zu nennen).
Das sie sich im Rahmen geltenden Rechts bewegen, zweifel ich damit ohne nähere Prüfung nicht an, sie loten es nur aus. Kundenfreundlich kann das nicht sein, denn nicht jeder Kunde wird sich in die Abgründe von NFEZ / WLTP und "kundennahen Praxisverbräuchen" begeben, um dann zu erkennen, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden und er so schlau ist wie zuvor.
Bisweilen geht aber das Ausloten von Recht auch ein wenig über das Ziel hinaus. Gerade VW wird das wissen, haben doch lange genug dafür gestritten, dass ihre Angaben in Sachen Diesel Schadstoffwerte rechtlich sauber waren. Manchmal geht so ein Schuss auch nach hinten los, aber gewaltig, wie wir alle wissen.
Also der ADAC zielt mit seinem Appell grob in die richtige Richtung, wenn auch ins Blaue hinein. Ins Schwarze trifft er deshalb nicht.
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